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Wissenswertes zum Transportrecht auf einen Blick

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Wissenswertes zum Transportrecht auf einen Blick

Über 3 Milliarden Tonnen an verschiedenen Gütern wurden im Jahr 2017 auf deutschen Straßen transportiert. Dabei müssen viele verschiedene Gesetze und Vorschriften beachtet werden, um den sicheren Transport von Lebensmitteln, Möbeln oder Kleidung zu gewährleisten. Erfahren Sie hier mehr!

Die wichtigsten Fakten

  • Das Transportrecht regelt den Güterverkehr in Deutschland.
  • Es ist hauptsächlich im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.
  • Neben dem Straßengütertransport behandelt es auch den Güterverkehr per Luft, Eisenbahn oder Schiff.
  • Aufgrund grenzüberschreitenden Handels müssen die Regelungen des nationalen, europäischen unter internationalen Rechts beachtet werden.

So gehen Sie vor

  1. Lassen Sie Ihre Verträge (Frachtvertrag, Lagervertrag, Speditionsvertrag etc.) von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen.
  2. Holen Sie anwaltliche Hilfe ein, wenn es Fragen zu den verschiedenen rechtlichen Vorschriften gibt.
  3. Sie haben Fragen zu Themen wie Haftung & Schäden? Dann nehmen Sie die umfassende Beratung eines Anwalts in Anspruch.

Was ist das Transportrecht?

Die Globalisierung hat dazu geführt, dass Unternehmen und Privatpersonen weltweit Güter kaufen und verkaufen können. Das stellt Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen im In- und Ausland vor große Herausforderungen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vornehmlich im Handelsgesetzbuch (§§ 407 ff. HGB) entsprechende Regelungen verankert.

Das Transportrecht regelt nicht nur die Güterbeförderung mit dem Lkw, sondern gilt auch für die Luftfracht, den Eisenbahntransport, den Schifftransport (inkl. Seeverkehr und Binnenschifffahrt). Zudem enthält das Handelsgesetzbuch auch Regelungen rund um das Thema der Haftung, z. B. wann Schäden und Aufwendungen ersetzt werden müssen. Geregelt wird auch die Haftung für Güter- und Verspätungsschäden, der Haftungsausschluss oder der Haftungshöchstvertrag bei Vermögensschäden.

Im Transportgeschäft werden verschiedene Verträge abgeschlossen, z. B. für Fracht, Umzug oder Spedition. Deshalb gibt es im Handelsgesetzbuch auch verschiedene Regelungen zu den verschiedenen Vertragstypen.
Das Seetransportrecht für Deutschland ist in den §§ 476 ff. HGB geregelt, wobei aber im Seehandelsrecht allgemein Vertragsfreiheit gilt und international ohnehin internationale Abkommen wie die Haager Regeln zur Anwendung kommen.

Was ist ein Frachtvertrag?

Durch den Frachtvertrag, der zwischen Absender und Frachtführer geschlossen wird, wird der Transport von Gütern von A nach B geregelt. Detaillierte Regelungen finden sich im Handelsgesetzbuch in den §§ 407 ff. HGB. Als Nachweis, dass der Frachtvertrag abgeschlossen wurde, gilt der Frachtbrief. Dieser ist darüber hinaus Teil der Frachtpapiere. Im Frachtbrief können folgende Angaben stehen (§ 408 HGB):

  • Ort und Tag der Ausstellung
  • Name und Anschrift des Absenders
  • Name und Anschrift des Frachtführers
  • Stelle und Tag der Übernahme des Gutes sowie die für die Ablieferung vorgesehene Stelle
  • Name und Anschrift des Empfängers und
  • eine etwaige Meldeadresse
  • die übliche Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung, bei gefährlichen Gütern ihre nach den Gefahrgutvorschriften vorgesehene, sonst ihre allgemein anerkannte Bezeichnung
  • Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke
  • das Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes
  • die bei Ablieferung geschuldete Fracht
  • die bis zur Ablieferung anfallenden Kosten
  • ein Vermerk über die Frachtzahlung
  • der Betrag einer bei der Ablieferung des Gutes einzuziehenden Kosten
  • Weisungen für die Zoll- und sonstige amtliche Behandlung des Gutes
  • eine Vereinbarung über die Beförderung in offenem, nicht mit Planen gedecktem Fahrzeug oder auf Deck

Der Frachtführer verpflichtet sich mit Abschluss des Vertrages, die ihm übergebenen Güter über Land mit Lkw und Zügen, auf Binnengewässern und in der Luft zum Empfänger zu transportieren. Im Gegensatz dazu verpflichtet sich der Absender, für die anfallende Fracht das Transportentgelt zu zahlen, einschließlich möglicher Verlade- oder Zollgebühren.

Der Frachtvertrag wird zwischen dem Absender und dem Frachtführer geschlossen, der Empfänger wird im Vertrag genannt – spielt aber keine Rolle. Mit dem Abschluss des Frachtvertrages verpflichtet sich der Frachtführer, die ihm vom Absender (z. B. Spediteur) übergebenen Güter gegen ein Entgelt an den im Vertrag erwähnten Empfänger zuzustellen.

Was ist ein Speditionsvertrag?

Der Speditionsvertrag wird zwischen dem Spediteur und dem Versender geschlossen. Der Spediteur verpflichtet sich darin, die Güterversendung zu organisieren. Dafür erhält er vom Versender ein Entgelt. Dabei ist zu beachten, dass der Spediteur nicht automatisch der Frachtführer ist – deshalb müssen Frachtvertrag und Speditionsvertrag voneinander unterschieden werden.

Die Spedition bzw. der Spediteur organisiert für den Versender/Auftraggeber den kompletten Versand, legt das Beförderungsmittel und den Beförderungsweg fest, beauftragt Unternehmen für den Transport und trifft Maßnahmen zur Sicherung der Güter (§§ 453 ff. HGB). Der Spediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes entsteht.

Was ist ein Umzugsvertrag?

Werden Möbel oder Umzugsgüter transportiert, muss zwischen Versender und Frachtführer ein Umzugsvertrag geschlossen werden. Der Versender bezahlt den Frachtführer für das Verladen, Entladen sowie für den Abbau und Aufbau des Umzugsgutes bzw. der Möbel. Darüber hinaus können die Vertragsparteien auch vereinbaren, dass Leistungen wie die ordnungsgemäße Kennzeichnung oder eine sichere Verpackung erbracht werden sollen.

Was ist ein Intermodalvertrag?

Der Intermodalvertrag (§§ 452–452 d HGB) bestimmt den Transport mit verschiedenen Transportmitteln, z. B. dass die Güter zuerst mit dem Lkw, dann mit dem Güterzug und anschließend mit dem Schiff transportiert werden. Kommt es zu Problemen und es entsteht ein Schaden, dann haftet nur der Frachtführer, auf dessen Teilstrecke der Schaden passiert ist.

Was ist ein Lagervertrag?

Der Lagervertrag, der in den §§ 467–475 h HGB geregelt ist, stellt ein unternehmerisches Verwahrgeschäft dar und wird zwischen Lagerhalter und Einlagerer geschlossen. Der Lagerhalter übernimmt die Pflicht, die betreffenden Güter des Einlagerers richtig zu lagern, und erhält dafür ein Entgelt.

Der Lagerhalter ist zudem verpflichtet, die Güter ordnungsgemäß zu kennzeichnen, sie sicher zu verpacken und somit vor Schäden zu bewahren. Verletzt der Lagerhalter seine Pflichten, muss er den Schaden ersetzen und eventuell auch einen Aufwendungsersatz leisten.
Wichtige Vertragspunkte des Lagervertrages sind:

  • Ort und Tag der Ausstellung des Lagerscheins
  • Name und Anschrift des Einlagerers
  • Name und Anschrift des Lagerhalters
  • Ort und Tag der Einlagerung
  • Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung (bei gefährlichen Gütern die Bezeichnung gemäß der Gefahrgutvorschriften)
  • Anzahl, Zeichen und Nummern der Packstücke
  • Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes
  • Vermerk im Falle einer Sammellagerung

Darüber hinaus erhält der Einlagerer einen Lagerschein und verpflichtet sich damit, die eingelagerten Güter an die Person auszuliefern, die den Lagerschein vorlegt. Der Lagerhalter hat zudem ein Pfandrecht.

Was gilt im internationalen Transportrecht?

Im grenzüberschreitenden Güterverkehr gelten folgende internationale Abkommen:

CMRInternationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen
COTIFÜbereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr
WAWarschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
Montrealer Übereinkommen
CMNIBudapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
Foto(s): ©Adobe Stock/Aunging

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