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Doppelte Staatsbürgerschaft beantragen: Was Sie wissen und beachten müssen!

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Doppelte Staatsbürgerschaft - was Sie wissen und beachten müssen!

Zum Begriff „doppelte Staatsbürgerschaft“

Die doppelte Staatsbürgerschaft wird auch doppelte Staatsangehörigkeit oder Mehrstaatigkeit genannt. Personen, die mehr als eine Staatsbürgerschaft besitzen, werden als Doppelstaater, Doppelstaatler oder Doppelbürger bezeichnet. Man spricht auch vom sogenannten Doppelpass.

Staatsbürgerschaft in Deutschland

In Deutschland ist die doppelte Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Sie soll jedoch nicht der Regelfall sein. Gesetzlich ist sie durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Im Jahr 2014 wurde das StAG umfassend geändert.

Die Staatsbürgerschaft richtet sich in Deutschland nach dem sogenannten Abstammungsprinzip, auch Jus Sanguinis genannt. Das bedeutet, wer als Kind mindestens eines deutschen Elternteils geboren wird, erhält automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind in Deutschland oder einem anderen Land geboren wurde.

Wer darf eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen?

Möglich ist die Mehrstaatigkeit in Deutschland insbesondere in folgenden Fällen:

Ein deutscher und ein ausländischer Elternteil

Hat ein Kind einen deutschen und einen ausländischen Elternteil, erhält es nach deutschem Recht automatisch gleichzeitig beide Staatsbürgerschaften. Wird das Kind volljährig, darf es die Mehrstaatigkeit behalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss mindestens 8 Jahre lang in Deutschland gelebt, mindestens 6 Jahre hier die Schule besucht oder hier einen Schulabschluss erworben bzw. eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Geburtsort Deutschland mit zwei ausländischen Elternteilen

Besitzt keiner der Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft, aber das Kind wird in Deutschland geboren, erhält das Kind seit 2014 ebenfalls automatisch die Doppelstaatsbürgerschaft. Das gilt auch rückwirkend für alle Kinder, die seit dem Jahr 2000 geboren wurden.

Auch hier gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen. Mindestens ein Elternteil muss eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen und seit mindestens 8 Jahren in Deutschland leben. Außerdem muss das Land der Eltern die Mehrstaatigkeit zulassen.

Mit Erreichen der Volljährigkeit darf das Kind die doppelte Staatsangehörigkeit unter den gleichen Voraussetzungen behalten wie im obigen Fall.

Doppelstaatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Die häufigste Art, die doppelte Staatsangehörigkeit zu erwerben, ist im Rahmen einer Einbürgerung. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG sollen Personen ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben, wenn sie die deutsche erhalten.

Davon gibt es aber bestimmte Ausnahmen. Diese Regel gilt nicht für Bürger von EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz. Für alle anderen Länder gelten besondere Voraussetzungen, um bei der Einbürgerung die bisherige alte Staatsbürgerschaft behalten zu können. In manchen Fällen ist z. B. eine Genehmigung erforderlich.

Manche Länder erlauben ihren Bürgern nicht, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufzugeben. Dazu gehören u. a. der Iran, Kuba und Marokko. Lassen sich Bürger dieser Länder in Deutschland einbürgern, dürfen sie in Ermangelung einer Wahl die ausländische Staatsbürgerschaft behalten.

Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft: Diese Unterlagen sind notwendig

Bei der Erlangung durch Geburt erhält man die doppelte Staatsbürgerschaft automatisch und muss diese nicht beantragen. Im anderen Fall muss bei der Einbürgerung angegeben werden, dass man seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten möchte.

Die Einbürgerung muss bei der Einwanderungsbehörde bzw. Staatsangehörigkeitsbehörde des Wohnorts oder der Gemeinde beantragt werden. An manchen Orten ist auch das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde zuständig. Folgende Unterlagen sind für die Einbürgerung notwendig:

  • ausgefüllter Einbürgerungsantrag
  • Kopie des Reisepasses
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
  • Arbeitsnachweis
  • Wohnungsnachweis (i. d. R. Mietvertrag)
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mindestens B1)

Außerdem muss der Antragsteller den Einbürgerungstest ablegen. Der Einbürgerungstest besteht aus je 10 Fragen zu den Themen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“. Dazu kommen 3 Fragen zu dem Bundesland, in dem der Antragsteller gemeldet ist. Hat die betroffene Person einen deutschen Schulabschluss, muss sie den Einbürgerungstest nicht machen.

Wie lange dauert die Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft?

Die Bearbeitung des Einbürgerungsantrags dauert etwa sechs Wochen. In dieser Zeit prüft die Behörde, ob die Unterlagen vollständig und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ist der Antrag erfolgreich, schickt das Amt dem Antragsteller seine Einbürgerungsurkunde zu. Damit hat er die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und gleichzeitig, sofern er die fremde Staatsbürgerschaft nicht abgelegt hat, die doppelte Staatsangehörigkeit erworben.

Was kostet eine doppelte Staatsbürgerschaft?

Die Kosten der Einbürgerung liegen bei 255 Euro pro Person, auch für Kinder. Eine Ausnahme gibt es, wenn Kinder gleichzeitig mit ihren Eltern die Einbürgerung beantragen. Dann kostet die Einbürgerung für die Eltern jeweils 255 Euro, für die Kinder jedoch nur je 55 Euro.

Hinzu kommen Kosten für etwaige notwendige Übersetzungen, z. B. von Urkunden, und 25 Euro für den Einbürgerungstest. Personen mit geringen finanziellen Mitteln können beantragen, dass die Kosten verringert oder erlassen werden.

Wie ist die Rechtslage bei Mehrstaatigkeit in verschiedenen Ländern?

Möchte ein deutscher Staatsbürger eine andere Staatsangehörigkeit erwerben, kann er die deutsche nur behalten, wenn er vorher eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten hat. Nicht nötig ist das jedoch, wenn die zweite Staatsbürgerschaft in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz erworben wird.

Österreichische Staatsbürger müssen ihre Staatsangehörigkeit in der Regel ebenfalls ablegen, wenn sie eine fremde Staatsbürgerschaft annehmen. Eine Beibehaltungsgenehmigung gibt es nur im Ausnahmefall, wenn der Doppelpass im Interesse des österreichischen Staats ist oder wenn ausreichende private Gründe vorliegen.

Doppelte Staatsbürgerschaft in Europa

Liechtenstein erlaubt nur Bürgern eine weitere Staatsbürgerschaft, wenn sie die liechtensteinische Staatsbürgerschaft bereits durch Geburt besitzen. Voraussetzung ist also, dass bereits ein Elternteil die liechtensteinische Staatsangehörigkeit hat oder hatte. Möchte sich dagegen ein Ausländer dort einbürgern lassen, muss er seine bisherige Staatsangehörigkeit ablegen. Das Gleiche gilt u. a. in Bulgarien, Serbien und Kroatien.

In Spanien dürfen Einwanderer aus Portugal, Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea und bestimmten lateinamerikanischen Ländern Doppelstaatsbürger sein. Migranten aus anderen Ländern müssen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgeben, wenn sie sich in Spanien einbürgern lassen möchten.

In folgenden europäischen Ländern ist die Doppelstaatsbürgerschaft gar nicht erlaubt: Ukraine, Monaco, Andorra, Belarus, Estland, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien.

Staatsangehörigkeitsrecht bis 2014

Vor der Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) im Jahr 2014 mussten sich Kinder, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben, bis sie 23 Jahre alt sind, für eine der beiden Nationalitäten entscheiden. Diese Regelung wurde auch Optionspflicht genannt.

Häufige Fragen und Antworten zur doppelten Staatsbürgerschaft

Was sind die Vorteile und Nachteile einer doppelten Staatsbürgerschaft?

Der Doppelpass bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile. Durch doppelte Staatsbürgerschaft ist es möglich, in beiden Ländern zu wählen. Der Aufenthalt und das Reisen zwischen den beiden Ländern sind mit zwei Staatsbürgerschaften in der Regel unkomplizierter. Dagegen spricht, dass für Doppelpässler doppelte Steuer- sowie Wehrpflicht bestehen kann, wenn die jeweiligen Länder keine speziellen Abkommen abgeschlossen haben. Bei der Einreise in ein Drittland könnten zudem Konflikte bestehen, wenn gegen mindestens eine der Staatsbürgerschaften ein Einreiseverbot besteht. Zudem kann man seinen diplomatischen Schutz, den man vielleicht benötigt, nicht frei wählen. Denn Artikel 36 Abs. 1(b) des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen gilt nicht für mehrstaatige Bürger. Das Aufenthaltsland kann bestimmen, welche Staatsangehörigkeit es anerkennt.

Wer darf die doppelte Staatsbürgerschaft haben?

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten für eine Mehrstaatlichkeit:

  • Ein deutscher und ein ausländischer Elternteil
  • Geburtsort Deutschland mit zwei ausländischen Elternteilen
  • Doppelstaatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Der tatsächliche Erwerb ist an weitere Voraussetzungen geknüpft, wie etwa eine bestimmte rechtmäßige Aufenthaltsdauer in Deutschland.

Wie kann man eine doppelte Staatsbürgerschaft beantragen?

Bei Erlangung der doppelten Staatsbürgerschaft durch Geburt muss diese nicht beantragt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob beide Eltern Ausländer sind oder nur ein Elternteil. Bei einer Einbürgerung muss man angeben, dass man die bisherige Staatsangehörigkeit behalten will. Beantragt wird die Einbürgerung bei der Einwanderungsbehörde bzw. Staatsangehörigkeitsbehörde des Wohnortes oder der Gemeinde.

Foto(s): ©AdobeStock; ©anwalt.de/BWI

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