Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH | Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Abmahnung

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I. Zu den in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnungen

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, in welchen diese angibt, im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abzumahnen. Mit der jeweiligen Abmahnung wird dem Angeschriebenen vorgeworfen, das Urheberrecht verletzt zu haben. Folgende Werke wurden nach den uns vorliegenden Abmahnungen abgemahnt: 

  • „The Americans – Experimental Prototype City Of Tomorrow“ (TV-Folge lang) 
  • „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ (Film)
  • „Tyrant – Bedfellows“ (TV-Folge lang) 
  • „Tyrant – Spring“ (TV-Folge lang)

II. Ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auf 30 Jahre begrenzt oder gilt sie lebenslang?

Diese in der Literatur und der Rechtsprechung umstrittene Frage hat bei genauer Betrachtung dieser Entscheidung der Bundesgerichtshof geklärt. Nach Ansicht des BGH existiert kein allgemeiner Rechtssatz, der „die Geltung vertraglicher Verpflichtungen auf eine Frist von 30 Jahren begrenzt (Schack, JZ 1989, 609, 612; Staudinger/Kohler, BGB [2011], § 137 Rn. 45), und daher auch rechtsgeschäftliche Verfügungsverbote nach § 137 Satz 2 BGB nicht schon wegen Ablaufs dieser Frist erlöschen, weil dem vereinbarten Untersagungsanspruch auch noch nach dieser Zeit ein anerkennenswertes Interesse zugrunde liegen könne (Staudinger/Kohler, BGB [2011], § 137 Rn. 45; Schippers, MittRhNotK 1998, 69, 73)”. Außerdem stellen vertragliche Bindungen nicht automatisch einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn sie länger als 30 Jahre gelten.

Die in der Praxis verbreitete Ansicht „die Unterlassungserklärung ist auf 30 Jahre begrenzt“ ist mit der Entscheidung des BGH vom 06.07.2012 (Az. V ZR 122/11) wohl nicht mehr vertretbar.

Weiterhin stellt diese Entscheidung des BGH einen weiteren Grund dar, die verlangte – möglicherweise auch modifizierte – Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung nicht zu unterzeichnen. Vor allem gilt hier das Sprichwort: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet!“

III. Strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt?

Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie möglicherweise viele Jahre binden und für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie auch Kostenfolgen nach sich ziehen. Deshalb empfiehlt sich, diesbezüglich einen auf dem Gebiet des Urheberrechts kundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich rechtzeitig vor einem möglichen Fristablauf und vor Abgabe von Erklärungen ausreichend beraten zu lassen. Beachten Sie aber auch hier, dass es weniger belastende Verteidigungsstrategien gibt als eine modifizierte Unterlassungserklärung. Hierzu finden Sie mehr auf unserer Homepage unter www.aid24.de/abmahnung.

IV. Hilfe gewünscht? Rufen Sie an!

  • Von Mandanten bewertete Kanzlei.
  • Besonders vertiefte Kenntnisse im Urheberrecht.

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