Typische Streitpunkte innerhalb von Gesellschaften

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1. Wesen der Gesellschaft

Eine Gesellschaft im rechtlichen Sinne ist ein Zusammenschluss von Rechtssubjekten in Form einer Personengesellschaft, Kapitalgesellschafter oder Stiftung, zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.

Die Gesellschafter als individuelle Rechtssubjekte bilden in ihrer Gesamtheit das zentrale Organ der Gesellschaft. Sie entscheiden durch Gesellschafterbeschlüsse über das Schicksal der Gesellschaft durch gemeinsame Willensbildung (Beschlussfassung). Dieser Wille ist sodann für die Gesellschafter, Geschäftsführer und die Gesellschaft bindend und umzusetzen.

Konsequenterweise birgt diese Willensbildung und Umsetzung innerhalb einer Gesellschaft erhebliches Streitpotential für die jeweiligen Beteiligten.

2. Typische Streitfelder innerhalb einer Gesellschaft

Typische Streitfelder in einer Gesellschaft sind hieraus folgend u. a.

  • die Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund,
  • die vorläufige Entziehung der Geschäftsführung und Vertretungsmacht des Geschäftsführers,
  • die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags des Geschäftsführers aus wichtigem Grund,
  • der Ausschluss (Kaduzierung) eines Gesellschafters aus wichtigem Grund,
  • die Entscheidungen über den Jahresabschluss (Inhalt und Zeitpunkt),
  • die Entscheidung über die Gewinnverteilung und Gewinnausschüttungen in der jeweiligen Periode,
  • die Ausübung der Auskunfts- und Kontrollrechte des einzelnen Gesellschafters,
  • Art und Umfang der Geschäftsführung (z.B. Investitionen, Finanzierungen, Erweiterung oder Einstellung eines Geschäftsbereichs im Spannungsverhältnis Geschäftsführer und Gesellschafter),
  • die Auflösung bzw. Liquidation der Gesellschaft bei streitigen Gesellschafterlagern,
  • das Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft (z.B. durch Kündigung),
  • die Bemessung und Zahlung der Abfindung für einen ausscheidenden Gesellschafter,
  • entstehende Pattsituationen in einer Zwei-Personen-Gesellschaft bei jeweils hälftigen Stimmrechten,
  • die Fortführung der Gesellschaft sowie die Ausübung der Gesellschaftsrechte bei Todesfall,
  • die Durchsetzung von Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Geschäftsführer
  • die Durchsetzung von Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Mitgesellschafter
  • die Durchsetzung von Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüchen gegenüber der Gesellschaft sowie
  • unzureichend abgestimmte steuerrechtliche Regelungen für die vorausgegangenen – und häufig unerwartet – auftretenden Situationen bei der Gesellschaft.


Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung und will Sie bei Ihren jeweiligen rechtlichen Anliegen und Problemen unterstützen.

Foto(s): Canva.de - Dr. Holger Traub

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