UDI endgültig insolvent – Eigenverwaltung gescheitert

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Das Insolvenzgericht in Leipzig hat den Plänen der UDI-Gesellschaft, die für eine Eigenverwaltung sanieren zu dürfen einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Das sächsische Gericht gewährte die Eigenverwaltung nicht.

UDI hatte seine Insolvenzanträge so gestellt, dass das alte Management im Amt bleibt und mit einem sogenannten Sachverwalter an die Seite gestellt die Firma selbst sanieren darf. Dies ist möglich, wenn es eine solche Sanierungsperspektive gibt und dies aus Sicht des Gerichts im Sinne des Gläubigerunternehmens ist.

Das hat das Amtsgericht Leipzig offensichtlich nicht so gesehen. Es wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Nach einem Artikel des Handelsblatts sind 8 UDI-Gesellschaften betroffen. Es dürfte sich um folgende handeln:

  • UDI Energie Mix (II) Festzins
  • UDI Energie Festzins III
  • UDI Energie Festzins IV
  • UDI Energie Festzins V
  • UDI Energie Festzins VI
  • UDI Energie Festzins VII
  • UDI Energie Festzins VIII
  • UDI Energie Festzins IX

Die Anleger werden jetzt ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden müssen. Das ist der einzige Weg, um von der Gesellschaft einen Schadenersatz zu bekommen. Hierfür gibt es eine Frist am 5.10. bzw. 12.10.2021, je nachdem, um welche Gesellschaft es geht.

Einen Hinweis, aus welcher Richtung noch Geld kommen könnte gibt es von der BaFin.

Dort äußerte man sich sehr klar dahingehend, was man von der Eigenverwaltung hielt. Sie wurde stark kritisiert unter anderem mit dem Argument, dass Haftungsansprüche der Anleger so besser kaschiert werden könnten.

Genau auf diesem Thema liegt auch einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei. Wir prüfen laufend Schadensersatzansprüche gegen verschiedene Beteiligte. In Betracht kommen aktuelle ehemalige Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer, Rating-Agenturen und eventuell andere noch nicht bekannte Hinterleute.

Betroffene Anleger können sich gerne bei der Kanzlei Bergdolt melden. Wir informieren kostenlos über die Möglichkeiten und die entstehenden Gebühren einer Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle.



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