UDI Energie Festzins VI und VIII – Klage gegen frühere Geschäftsführer eingereicht

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Die Unternehmensgruppe UDI Energie hat Anlegern ökologisch nachhaltige und zugleich hoch rentable Kapitalanlagen in Form von Nachrangdarlehen angeboten. Zuletzt haben die Anleger Post erhalten, in der vor einem Totalverlust gewarnt wird und ein Schuldenschnitt zur Abwendung des Totalverlusts vorgeschlagen wird.

Schuldenschnitt vorgeschlagen

Hintergrund dieses Schreibens ist der Umstand, dass die BaFin für die Nachrangdarlehen der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG die sofortige Rückabwicklung angeordnet hat. Die Nachrangdarlehen enthalten eine Bestimmung, die nach Ansicht der BaFin unwirksam ist (sog. qualifizierte Nachrangklausel) In der Folge hat die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. Insolvenzantrag gestellt (Az. 401 IN 775/21 des Amtsgerichts Leipzig) weil sie zur Rückzahlung der Darlehen nicht in der Lage ist.

Verlust etwaiger Schadensersatzansprüche

Anleger, die nun aufgefordert wurden, einem solchen Schuldenschnitt zuzustimmen, sollten sich dies gut überlegen. Denn die unserer Kanzlei vorliegenden Vereinbarungen sehen vor, dass der Anleger alle etwaigen Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abschluss des Nachrangdarlehens verliert. Anleger, die demnach das befristete Angebot annehmen, können demnach nicht mehr versuchen, gegen andere Beteiligte vorzugehen um den erlittenen Schaden auszugleichen.

Klage gegen frühere Geschäftsführer eingereicht

Im Zusammenhang mit der Abwicklungsverfügung der BaFin kommen unseres Erachtens insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die früheren Geschäftsführer der UDI Festzins Verwaltungs GmbH persönlich in Betracht. Die Insolvenz der UDI steht der persönlichen Haftung der Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen nicht entgegen.

Unsere Kanzlei hat bereits mehrfach Urteile gegen Geschäftsführer eines Unternehmens erstritten, das unwirksame Nachrangklauseln verwendet hat, (Landgericht Stuttgart - Urteil vom 09.11.2018 – (12 O 272/17); Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 18.02.2021 (6 O 5614/19).

Wir haben daher zwischenzeitlich für einen geschädigten Anleger eine Klage gegen die früheren Geschäftsführer der UDI Festzins Verwaltungs GmbH, Herrn Georg Hetz, Herrn Rainer Mattern und Frau Susanne Hauske beim Landgericht Stuttgart eingereicht.

Betroffenen Anlegern empfehlen wir daher dringend zunächst einen Rechtsanwalt zu konsultieren bevor sie dem Schuldenschnitt zustimmen!


Dragisa Andjelkovic

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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