Überspannungsschaden – Leistungsablehnung wegen Entsorgung der beschädigten Teile

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Der Versicherungsnehmer beantragte bei seiner Wohngebäudeversicherung Versicherungsschutz aufgrund eines blitzbedingten Überspannungsschadens an zahlreichen elektrischen Geräten. Er meldete den Schaden umgehend fernmündlich seinem zuständigen Versicherungsvermittler. Die beschädigten Teile sollten repariert und die Rechnungen bei der Versicherung eingereicht werden. Trotz Nachfrage des Versicherungsnehmers erfolgte kein Hinweis des Versicherungsvermittlers, dass die beschädigten Teile aufzubewahren sind.

Die Versicherung lehnte nach Einreichung der Rechnungen eine Regulierung mit der Begründung ab, dass die beschädigten Altteile entsorgt worden sind.

Richtig ist, dass an dem durch das Schadensereignis geschaffenen Zustand keine Änderungen vorgenommen oder geduldet werden dürfen, die die einwandfreie Feststellung des Schadens erschweren. Für den Fall aber, dass Änderungen notwendig sind, sind diese auf das Notwendigste zu beschränken und wenn möglich, ist die Genehmigung des Versicherers einzuholen. Der Versicherungsnehmer hatte keine Kenntnis davon, dass Altteile aufzubewahren sind. Zudem hat er sich hierüber nachweislich erkundigt. Trotz der zahlreichen Telefonate hat ihn sein Versicherungsvermittler auch nicht darauf hingewiesen, dass die Altteile aufzubewahren sind.

Nach der Rechtsprechung sind Versicherungsagenten bzw. Versicherungsvertreter „Auge und Ohr“ der Versicherung mit der Folge, dass die Kenntnis derer dem Versicherer zugerechnet wird (vgl. BGH, Urteil vom 11-11-1987 – IVa ZR 240/86). Das Wissen des Versicherungsvermittlers war der Versicherung zuzurechnen.

Der Versicherungsnehmer ließ sich rechtlich beraten und konnte schließlich durch seine Bevollmächtigten die Versicherung in die Pflicht nehmen. Die Versicherung regulierte den Schaden vollumfänglich. Die Leistungsablehnung Ihrer Versicherung sollten Sie daher immer noch einmal rechtlich überprüfen lassen.

Als Anwältin für Versicherungsrecht in Hamburg vertritt sie Rechtsanwältin Anssari in allen Versicherungssparten in Hamburg und bundesweit.


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