Unfallversicherung – Sportunfall

  • 1 Minuten Lesezeit

Sportunfall – Unfallversicherung nicht vergessen!

Pro Jahr kommt es in Deutschland zu Millionen von Freizeitunfällen. Dabei wird häufig übersehen, dass in solchen Fällen Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung geltend gemacht werden können. 

Viele wissen gar nicht (mehr), dass sie eine private Unfallversicherung haben. Denn es besteht – neben dem normalen Unfallversicherungsvertrag – zum Beispiel die Möglichkeit über einen Verein oder den Arbeitgeber im Rahmen einer Gruppenversicherung unfallversichert zu sein. Auch viele Kreditkartenanbieter bieten über die Kreditkarte einen Unfallversicherungsschutz an. 

Voraussetzung ist aber immer, dass ein Unfall vorliegt. Das bedeutet zum einen, dass die verletzte Person eine Einwirkung von außen treffen muss. Das kann im Rahmen des Sports zum Beispiel der Tritt oder Schlag eines anderen sein; es reicht aber auch ein irregulärer Geschehensablauf (z. B. Umknicken auf unebenen Boden auf dem Bolzplatz u. a.). Der Unfall kann gerade im Sportbereich – ohne Einwirkung von außen – aus einer erhöhten Kraftanstrengung resultieren. Hier gibt es verschiedene denkbare Möglichkeit, z. B.: Kämpferischer Einsatz beim Fußball, ruckartige Richtungsänderung beim Handball, schneller Antritt beim Badminton, extremer Ausfallschritt beim Tennis usw.

Für Leistungen aus der Versicherung muss zwar ein gewisser Dauerschaden festgestellt werden. Dies ist aber häufig der Fall (Bsp. auch beim Riss der Achillessehne möglich). Aber auch ohne einen festgestellten Grad der Invalidität bestehen weitere Ansprüche aus der Unfallversicherung. So bieten die meisten Verträge Übergangsleistungen, Krankenhaustagegelder, Genesungsgelder, Tagegelder u. a. an. 

Nicht selten kommt es bei der Regulierung zu Problemen mit dem Unfallversicherer. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig fachkundigen Rat beim Fachanwalt einzuholen, um die Ansprüche zu sichern.

Peter Scheffer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Kanzlei Scheffer, Bünde



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Peter Scheffer

Beiträge zum Thema