ungewolltes Schufa Abo (statt kostenloser Schufa-Auskunft) kündigen und falschen Schufa Eintrag löschen. 1.000,- Euro Schadensersatzanspruch/Schmerzensgeld?! Wir helfen!

  • 2 Minuten Lesezeit

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Alles was Sie zur Schufa wissen müssen: Wenn Sie in ein ungewolltes Schufa-Abo geraten sind oder einen falschen Schufa Eintrag entdeckt haben.

Hier könnte Ihnen Schmerzensgeld i.H.v. 1.000,- Euro zustehen.

Lesen Sie dazu unseren ausführlichen Artikel:

https://e-commerce-kanzlei.de/schufa-abo-kuendigen-schufa-eintrag-loeschen.html


Schufa-Abo statt kostenloser Schufa-Auskunft

Jeder hat Anspruch auf eine kostenlose Schufa-Auskunft. 

Dieses Recht folgt aus Artikel 15 DSGVO.

Doch schnell kann man auf der Suche in ein kostenpflichtiges Abo der Schufa geraten.

Denn die Schufa bietet kostenpflichtige Aboverträge wie „meineSCHUFA kompakt“ „meineSCHUFA plus“ und „meineSCHUFA premium“ auf der homepage an, wenn man diese nach einer kostenlosen Auskunft durchsucht.

Hier kann man schnell in eine Abofalle geraten.

Denn was vielen Betroffenen nicht bekannt sein dürfte ist, dass die kostenlose Auskunft verklausuliert unter „Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO)“ zu finden ist. 

Wenn Sie ungewollt ein derartiges Abo abgeschlossen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.


Schadensersatz/Schmerzensgeld bei falschen Eintrag möglich?

Nach Artikel 82 DSGVO könnte Ihnen bei einem falschen Eintrag ein Schadensersatz-Anspruch zustehen.

Zunächst sind Ihre Einträge auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Nur unbestrittene Forderungen dürfen aufgeführt werden. Zudem könnte ein Eintrag mittlerweile falsch sein, da Sie eine Forderung bereits beglichen haben. teilweise kommt es auch zu Personenverwechslungen. 

Hier gilt es dann weiter zu prüfen, wer für den falschen Eintrag verantwortlich ist; z.B. die Schufa oder ein Inkassounternehmen. 

Wenn Sie einen falschen Eintrag entdecken, so könnte Ihnen eventuell ein Anspruch auf Schmerzensgeld zustehen. 

So haben beispielsweise das LG Berlin und auch das LG Lüneburg Betroffenen 1.000,- Euro Schmerzensgeld wegen eines falschen Eintrags zugesprochen.

Weitere Einzelheiten finden Sie hier:

https://e-commerce-kanzlei.de/schufa-abo-kuendigen-schufa-eintrag-loeschen.html


Wir helfen Ihnen!

Hier sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob Ihnen ein Löschungsanspruch und ein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht. 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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