Unterhalt für Kind aus One-night-stand

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Wenn ein Kind geboren wird, spielt es für das Kind selbst keine Rolle, ob es aus einer festen Beziehung oder aus einem One-Night-Stand stammt. Sowohl die Mutter als auch der Vater tragen gleichermaßen die Verantwortung für das Kind, unabhängig davon, wie oder wo es gezeugt wurde. Selbst bei einem Kind, das aus einer einmaligen Affäre entstanden ist. Männer zweifeln im Rahmen von Unterhaltsstreits ihre Vaterschaft an, während Frauen oft auf der Suche nach der flüchtigen Bekanntschaft sind. Unterschiede gibt es außerdem bei der Frage nach der Vaterschaft, wenn jemand Verheiratetes bei einem "ONS" ein außereheliches Kind zeugt oder gebärt. Wer wann welchen Unterhalt schuldet, erfahren Sie in diesem Text.

Nach der Nacht bzw. 9 Monaten will "mann" es oft nicht wahrhaben

Es ist zwar immer wieder erstaunlich zu hören, dass Unterhaltspflichten nach einem One-Night-Stand angezweifelt werden und Männer oft nicht erkennen, welche Verantwortung sie für das gemeinsame Kind tragen. Gleichzeitig muss man jedoch wissen, dass es in begründeten Fällen Zweifel geben kann, ob der Mann tatsächlich der Vater des Kindes und somit unterhaltspflichtig ist.

Die Frage der Unterhaltspflicht ist eng mit der Vaterschaft verbunden. Sowohl der Mann, der rechtlicher, als auch der, der der biologische Vater des Kindes ist, werden oft jeweils fälschlicherweise zur Unterhaltspflicht herangezogen. 

Wie ist das zu verstehen?

Rechtlicher vs. biologischer Vater - wer muss Unterhalt zahlen?

Die Unterhaltspflicht besteht in der Regel, wenn ein Mann als rechtlicher Vater des Kindes gilt oder seine biologische Vaterschaft anerkannt wurde.

Wenn die Mutter des Kindes, das bei einem One-Night-Stand gezeugt wurde, mit einem anderen Mann verheiratet ist, gilt ihr aktueller Ehemann (ja, richtig gelesen!) als rechtlicher Vater des Kindes. Der biologische Vater kann die Vaterschaft nicht anerkennen, solange die Ehe und die rechtliche Vaterschaft des Ehemanns bestehen.

Wenn der rechtliche Vater keine Unterhaltszahlungen für das außerehelich geborene Kind leisten möchte, muss er die Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren nach Kenntnis der Umstände anfechten. Das Familiengericht kann zur Klärung der Abstammungsfrage ein Abstammungsgutachten anordnen.

Gut zu wissen:

Heimliche Vaterschaftstests haben vor Gericht keine rechtliche Relevanz. Wenn sich jedoch in einem ordentlichen Verfahren herausstellt, dass der rechtliche Vater nicht der biologische Vater des Kindes ist, entfällt seine Unterhaltspflicht.

Anspruch des rechtlichen gegen den biologischen Vater

Wenn der rechtliche Vater bereits Unterhaltszahlungen für das Kind geleistet hat, kann er den biologischen Vater in Regress nehmen. Der Unterhaltsanspruch des Kindes geht auf den rechtlichen Vater über. Die Regressansprüche als Scheinvater verjähren drei Jahre, nachdem das Gericht die Scheinvaterschaft aufgrund der Anfechtung der Vaterschaft durch den rechtlichen Vater rechtskräftig festgestellt hat.

Mutter muss Auskunft erteilen über Identität des Erzeugers

Um Regressansprüche geltend zu machen, muss der rechtliche Vater die Identität des biologischen Vaters herausfinden. Er hat einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft von der Mutter über die Identität eines vom One-Night-Stand her gesuchten Vaters.

Unterhalt nach One-night-stand bei unverheirateter Mutter

Wenn die Mutter des Kindes, das bei einem One-Night-Stand gezeugt wurde, nicht verheiratet ist, kann der Mann die Vaterschaft anerkennen. Dies ist auch möglich, wenn der Mann selbst verheiratet ist. Die Anerkennung der Vaterschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen und erfordert die Zustimmung der Mutter. Die Anerkennung und Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden, beispielsweise durch eine Erklärung beim Standesamt oder einem Notar.

Wenn die Mutter verlangt, dass der Erzeuger Unterhalt für das Kind zahlt, muss sie im Streitfall den Unterhalt einklagen und die Vaterschaft des Erzeugers gerichtlich feststellen lassen. Im Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft wird in der Regel angenommen, dass derjenige Mann der Vater ist, der während der Empfängniszeit (300. bis 181. Tag vor der Geburt des Kindes) bei der Mutter war und keine ernsthaften Zweifel an der Vaterschaft bestehen. Wird die Vaterschaft festgestellt, ergibt sich aufgrund der biologischen Verwandtschaft automatisch die Unterhaltspflicht des Mannes für das Kind.

Unterhalt für Mutter für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt

Unabhängig von den regelmäßigen Unterhaltszahlungen ist der Vater des Kindes verpflichtet, der Mutter während sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Diese Verpflichtung gilt auch für Kosten, die aufgrund der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

Betreuungsunterhalt für die Mutter bis zu drei Jahre

Wenn die Mutter aufgrund der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder Entbindung verursachten Krankheit nicht arbeiten kann, ist der Mann verpflichtet, über den genannten Zeitraum hinaus Unterhalt zu zahlen (Betreuungsunterhalt). Gleiches gilt, wenn von der Mutter erwartet wird, dass sie aufgrund der Betreuung und Erziehung des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Die Unterhaltspflicht besteht mindestens drei Jahre nach der Geburt und verlängert sich, wenn die Lebensumstände von Mutter oder Kind eine längere Unterhaltspflicht rechtfertigen.

Bei Zweifeln an der eigenen Vaterschaft...

Wenn der unverheiratete Mann Zweifel an seiner Vaterschaft hat, kann er es darauf ankommen lassen, dass seine vermeintliche Vaterschaft und die damit verbundene Unterhaltspflicht für das Kind auf Antrag der Mutter gerichtlich festgestellt werden. Zur Klärung der biologischen Vaterschaft können der vermeintliche Vater, die Mutter oder das Kind verlangen, dass die Beteiligten einer genetischen Abstammungsuntersuchung zustimmen und die Entnahme einer geeigneten Probe dulden. Wenn keine Zustimmung gegeben wird, kann das Familiengericht auf Antrag die Zustimmung ersetzen und die Entnahme einer Probe anordnen.


Was, wenn die Schwangerschaft absichtlich provoziert wurde?

Selbst wenn der Erzeuger den Verdacht hat, dass die Frau die Schwangerschaft absichtlich provoziert hat, gibt es keine Möglichkeiten, die Unterhaltsansprüche der Mutter abzuwehren. Auch wenn das Verhalten der Mutter fragwürdig erscheint, kann man aus dem Wohl des Kindes heraus nicht auf den Unterhalt verzichten. Andernfalls könnte die Mutter möglicherweise auf öffentliche Unterstützung angewiesen sein und der Erzeuger würde seiner Verantwortung gegenüber dem Kind entkommen.

Der Unterhaltsanspruch des Kindes besteht auch dann, wenn die Mutter dem Erzeuger gegenüber falsch angegeben hat, Verhütungsmittel zu verwenden. Die Unterhaltspflicht ändert sich auch nicht, wenn die Mutter beschließt, das Kind gegen den erklärten Willen des Erzeugers auszutragen. Es liegt im höchstpersönlichen Recht der Mutter, das Kind zur Welt zu bringen. Hätte der Mann diesen Entschluss verhindern wollen, hätte er im Voraus entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen müssen. Auf keinen Fall kann er die Frau zur Abtreibung des Kindes zwingen.

Letztendlich müssen beide Elternteile wissen, dass Geschlechtsverkehr jederzeit zu einer Schwangerschaft führen kann. Jegliches leichtfertige Verhalten, das den Begierden nachgibt, birgt Risiken. Wer dieses Risiko nicht eingehen möchte, muss zwangsläufig auf One-Night-Stands verzichten oder mit Verhütungsmitteln dafür sorgen, dass die Frau nicht schwanger wird.

Sorgerecht bei verheirateter vs. lediger Mutter

Wenn die Mutter verheiratet ist und das außereheliche Kind in der Ehe geboren wird, ist der Ehemann der Mutter der rechtliche Vater des Kindes und teilt das Sorgerecht mit der Mutter. Der biologische Vater kann kein Sorgerecht ausüben.

Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, besteht nur dann gemeinsames Sorgerecht mit dem Erzeuger, wenn:

  • die Mutter und der Vater erklären, dass sie das Sorgerecht gemeinsam übernehmen möchten (Sorgeerklärung),
  • sie heiraten
  • oder das Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht beiden Elternteilen überträgt (§ 1626a BGB).

Sorgerecht bei verheirateter Mutter

Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der biologische Vater, der ein ernsthaftes Interesse am Kind zeigt, das Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dies dem Wohl des Kindes dient (§ 1686a BGB). Es dient in der Regel nicht dem Wohl des Kindes, wenn das Kind in die Familie der Mutter und des mit ihr verheirateten Mannes integriert ist und die Einflussnahme des biologischen Vaters den Alltag der Familie beeinträchtigen würde.

Was jetzt für Sie wichtig sein könnte

Wurden Sie als Vater eines Kindes benannt, haben aber Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer ins Haus geflatterten Unterhaltsberechnung durch z.B. das Jugendamt, können Sie sich anwaltlich dagegen wehren. Auch, wenn Sie das Kind zwar als Ihres annehmen, jedoch in der Höhe des Unterhalts von der Gegenseite etwas komplett ins Blaue hinein gefordert wurde. Verweigert hingegen der von Ihnen als Vater benannte Mann, oder gar Ihr Ehemann, aktuell Unterhaltszahlungen, nehmen Sie ebenfalls Kontakt auf. Um keinen rückständigen Unterhalt zu verlieren, zählt jeder Tag.

Foto(s): iurFRIEND

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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