Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes

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Eine Mutter die ein Kind, das einer nicht ehelichen Beziehung entstammt, betreut, hat gegen den Vater einen Anspruch auf Unterhalt:

Dieser Unterhaltsanspruch beginnt frühestens 4 Monate vor der Geburt und besteht für mindestens 3 Jahre nach der Geburt. Es ist der Mutter also für die ersten drei Lebensjahre völlig freigestellt, sich ohne Erwerbstätigkeit auf die Kinderbetreuung zu konzentrieren. Der Unterhaltsanspruch steht der Mutter auch dann zu, wenn sie aus anderen Gründen nicht erwerbstätig ist, z. B. weil sie vor der Geburt nicht erwerbstätig war, noch zur Schule geht oder studiert. 

Entscheidet sich die Mutter während der ersten drei Lebensjahre dafür, dennoch Arbeiten zu gehen, so ist ihr Einkommen „überobligatorisch“. D. h., sie arbeitet mehr als ihr obliegt, sodass ihre Einkünfte nach den Umständen des Einzelfalles bei einer Unterhaltsberechnung nur zum Teil zu berücksichtigen sind.

Für die Berechnung des Unterhalts ist zunächst das Einkommen der Mutter, das sie ohne die Geburt und die Betreuung des gemeinsamen Kindes hätte, maßgeblich. Absehbare Gehaltserhöhungen können berücksichtigt werden. Der Mindestbedarf beträgt derzeit 880,00 €.

Auf den Unterhaltsanspruch sind Mutterschaftsgeld, Lohnfortzahlungen und Krankengeld anzurechnen, da die Mutter ihren Bedarf damit selbst decken kann. Auch das Elterngeld wird zum Teil als Einkommen angerechnet, je nachdem, ob die Mutter das Elterngeld für ein oder zwei Jahre bezieht, sind 300,00 € bzw. 150,00 € anrechnungsfrei.

Arbeitslosengeld II wird nicht angerechnet. Vielmehr geht der Unterhaltsanspruch in Höhe der Leistung auf den Träger der staatlichen Sozialleistung über.

Der Unterhaltsanspruch kann durch die Leistungsfähigkeit des Vaters begrenzt sein kann. Dem Vater steht ein Selbstbehalt zu. Dieser liegt derzeit bei 1.200,00 €.

Um sich der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu vergewissern und um beurteilen zu können, in welcher Höhe der Mutter ein Unterhaltsanspruch zusteht, hat sie einen Anspruch auf Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vaters.

Ist die Auskunft vollständig erteilt, so kann eine genaue Berechnung des Unterhaltsanspruchs vorgenommen werden.

Dieser Beitrag stellt nur einen kleinen Auszug der wichtigsten Punkte für den Unterhaltsanspruch der Mutter, die ein nicht eheliches Kind betreut, dar. Es gibt noch weitere Aspekte, die möglicherweise zu berücksichtigen sind, wie zum Beispiel vorrangig zu berücksichtigende unterhaltsberechtigte Kinder.


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