Unterhaltspflicht der Großeltern für die Enkelkinder

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Müssen Großeltern Unterhalt für die Enkel zahlen?

Dies kann mit einem „ja“ beantwortet werden. Allerdings muss ein bestimmter Lebenssachverhalt vorliegen.

Generell müssen Verwandte in gerader Linie für den Unterhalt der Kinder aufkommen. Zunächst wird hierbei auf die Eltern des Kindes zurückgegriffen.

Jedoch gibt es viele Konstellationen in denen die Eltern selbst, beispielsweise aufgrund von Hartz IV bzw. finanziellen Engpässen, keine Möglichkeit haben, Unterhalt für ihr Kind zu leisten. Hierbei kann an alleinerziehende Mütter / Väter gedacht werden, die keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil bekommen können. Auch ist es Müttern in der Ausbildung schier unmöglich genügend Geld für die Versorgung und Betreuung des Kindes aufzubringen. Ebenfalls verfügen Mädchen, die im noch schulpflichtigen Alter ein Kind zur Welt bringen, im Regelfall über kein unterhaltsrelevantes Einkommen.

In diesen Fällen könnten die Großeltern des Kindes in die Unterhaltspflicht eintreten. Ob dies jedoch tatsächlich der Fall ist muss im Einzelfall entschieden werden.

Sind die Großeltern jedoch tatsächlich zu Zahlungen verpflichtet, so gilt:

  • Die Unterhaltspflicht erstreckt sich auf die Großeltern mütterlicherseits sowie die Großeltern väterlicherseits, egal ob der Vater des Kindes oder die Mutter des Kindes den Unterhalt nicht leisten kann.
  • Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich nach dem persönlichen Einkommen.
  • Großeltern sind nicht verpflichtet, einen Zweitjob o. Ä. anzunehmen, wenn nicht genug Unterhalt aus dem Einkommen gezahlt werden kann.
  • Der Selbstbehalt von Großeltern ist höher angesetzt als bei den Eltern.
  • Großeltern zahlen nicht mehr als der Unterhaltspflichtige hätte zahlen müssen. Bemessungsgrundlage für den Unterhalt bleibt der Unterhaltsanspruch der Enkel gegen die Eltern – also das, was diese ihm hätten geben müssen. Demnach sind auch „reichere“ Großeltern geschützt.

Rechtstipp:

Nicht immer müssen Großeltern bei der Unterhaltspflicht für deren Enkel einspringen. Manchmal ist dies jedoch der Fall. In einer solchen Situation muss dann ermittelt werden in welcher Höhe die Zahlungspflicht besteht. Dabei sind die Einzelumstände zu betrachten.

Haben Sie bestimmte Fragen in Bezug auf die Unterhaltspflicht der Großeltern? Kommen Sie auf uns zu!

                                                                                    


            



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