Unternehmen gründen – ob StartUp in Bereichen wie FinTech oder klassische Gesellschaftsgründung

  • 4 Minuten Lesezeit

Was braucht man, um ein Unternehmen zu gründen?

Einen Anwalt!

Das ist zwar nicht zwingend, aber – abgesehen davon, dass der Autor als Rechtsanwalt gerne Unternehmensgründungen unterstützt, ganz besonders bei spannenden Projekten – objektiv sinnvoll.

Auch ein Steuerberater sollte eine Gründung flankieren, unentbehrlich ist an manchen Stellen der Notar, so ist bspw. die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages zwingende Voraussetzung zur Gründung einer GmbH.

Zwar scheuen viele Gründer die Kosten einer Beratung, jedoch kann sie sich schnell bezahlt machen.

Denn erfahrungsgemäß kennen sich Gründer zwar in ihrem fachlichen Bereich aus (sei es die technische Umsetzung eines ICO auf Blockchain-Basis, die Programmierung von Smart-Contracts, die Entwicklung von Apps oder auch der Betrieb einer Gaststätte oder eines Upcycling-Shops o.ä.), die rechtliche Einordnung derartiger Unternehmungen und die Gestaltung der Rahmenbedingungen sollte jedoch Fachleuten überlassen werden.

Ansonsten kann die Gründung schnell gegen die Wand der Finanzaufsicht (bspw. Untersagung des Geschäftes wegen Betriebes ohne die erforderliche Erlaubnis durch die BaFin), der Gewerbeaufsicht (Betriebsstillegung wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- oder Verbraucherschutzes), der Finanzbehörden (Sanktionen der Finanzbehörden bspw. wegen verspäteter oder unrichtiger Vorsteueranmeldungen oder Jahreserklärungen) gefahren werden oder auch anderweitig bereits früh scheitern.

Im Übrigen gibt es u. U. Förderungen und Zuschüsse, welche jedoch wiederum bspw. abhängig sein können vom Businessplan und der rechtlichen Gestaltung.

Besonders wichtig ist selbstverständlich ein fundiertes Konzept.

Denn danach richtet sich bereits die Wahl der Rechtsform. Soll es eine Unternehmergesellschaft („UG haftungsbeschränkt“, auch „Mini-GmbH“) werden, eine Ein/e-Mann/Frau-GmbH oder eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern werden, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch BGB-Gesellschaft genannt), vielleicht eine GmbH & Co. KG oder eine Aktiengesellschaft (AG)?

Abhängig vom Vorhaben und auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte (bspw. steuerliche Vorteile der GmbH & Co. KG gegenüber der Körperschaftssteuer bei der GmbH; Ansehen der GmbH gegenüber der GmbH & Co. KG bei Finanzierungsbedarf, Haftungsbeschränkungen der Kapitalgesellschaften gegenüber der grds. persönlichen Haftung bei Personengesellschaften) kann sich die eine oder die andere Lösung anbieten.

Exkurs

Angesichts aktueller Berichte zu den sog. Panama Papers, den Bahamas Listen oder auch den Paradise Papers sei eine Anmerkung erlaubt:

Der Autor ist kein Freund sog. Steuervermeidungs-Tricks. Komplexe Unternehmensstrukturen über Briefkastenfirmen auf Offshore-Finanzplätzen allein zum Zwecke der Vermeidung von Steuern und gar Verschleierung der Finanzströme erscheinen – selbst wenn teils rechtlich zumindest nicht verboten – jedenfalls fragwürdig.

Andererseits gilt in der EU u. a. die Niederlassungsfreiheit.

Wenn also eine Gesellschaft – bspw. auch wegen der dortigen Steuervorteile – in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gegründet wird, ist dem grds. nichts entgegen zu setzen. Hier ist vielmehr die Politik am Zuge, bspw. ein EU-einheitliches Steuersystem zu etablieren, sodass Länder wie Holland (Niederlande), Malta, Luxemburg oder Irland nicht als Steuer-Oasen genutzt werden können.

Gleiches gilt hinsichtlich sog. Lizenz-Verträge, über welche tatsächlich in Mitgliedsstaat A erwirtschaftete Gewinne bspw. über Lizenzgebühren in Mitgliedsstaat B gebucht werden, wo geringere Steuern anfallen (so soll es bspw. Nike kurz zusammengefasst laut einem Bericht der taugesschau.de gestaltet haben). Hier könnte eine sog. Quellensteuer helfen.

Exkurs Ende

Entscheidet man sich für eine Kapitalgesellschaft, welches Stammkapital ist angemessen? Wenn bspw. die Anfangsinvestitionen so hoch sind, dass sie bereits das Stammkapital aufzehren, kann die Gesellschaft bereits insolvent werden, bevor das Unternehmen tatsächlich gestartet wurde.

Andererseits können Einlagen teils auch als sog. Sacheinlagen erbracht werden.

Nicht zu vernachlässigen ist auch die Namenswahl (Firmierung, Firma ist die Bezeichnung der Gesellschaft). Wer hier Rechte Dritter verletzt, handelt sich schnell eine kostenträchtige Abmahnung ein und muss seine Satzung ändern (Notarkosten etc.), sein gesamtes Marketing, u. U. sein gesamtes Projekt neu auflegen.

Besonders die Entwicklung des Gesellschaftsvertrages kann seine Tücken bergen, bspw. was die Gewinnverteilung, Nachfolgeregelungen für Fälle des Anteilsverkaufes, Ausscheidens oder Todes eines Gesellschafters o.ä. angeht.

Gleiches gilt bzgl. des Geschäftsführervertrages.

Sodann ist der Gesellschaftsvertrag notariell zu beurkunden, i.d.R. erfolgt hier auch die Bestellung des Geschäftsführers, ein Geschäftskonto ist zu eröffnen und die Einlage einzuzahlen, Anmeldungen zum Handelsregister, bei Gewerbeamt und Finanzamt (USt-ID) müssen erfolgen, ggfs. sind Gesundheitsamt, Berufsgenossenschaft e. a. einzubeziehen, je nach Unternehmung dürfte es ratsam sein, frühzeitig mit der BaFin in Dialog zu treten, um das Projekt hinsichtlich einer etwaigen Erlaubnispflicht zu überprüfen, etc.

Nicht zuletzt sind bspw. Lieferantenverträge, Miet- oder Pachtverträge, Kundenverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen bzw. prüfen. Gerade Klauseln in solchen Verträgen können im Nachhinein zu enormen Schwierigkeiten und nicht selten hohen Kosten führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Unternehmensgründung ein komplexes Unterfangen sein kann, mit der richtigen Beratung können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren, den Erfolg Ihres Projekts.



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