Unternehmensgründung: Die 7 wichtigsten Punkte und Maßnahmen, die Sie bedenken und regeln müssen.

  • 4 Minuten Lesezeit

Wer in Deutschland ein Unternehmen gründet, sollte sich über nachfolgende Punkte hinreichend Gedanken machen.

Fehler und Unbedachtheiten in der Unternehmensgründung können nachhaltige negative Konsequenzen für den Unternehmer und/oder das Unternehmen nach sich ziehen.

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1. Die Wahl der Rechtsform

Im ersten Schritt steht ein Unternehmer immer vor der Frage, in welcher Rechtsform sein Unternehmen am Markt agieren soll.

Hierfür hat er folgende grundlegende Unternehmensformen zur Auswahl:

a.) Einzelkaufmann/Einzelkauffrau (Kleingewerbe)

Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das gemäß § 1 Abs. 2 HGB „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“.

Kleingewerbetreibende können natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) sein.

Der (Klein)Gewerbetreibende wird zwar als Unternehmer, aber nicht als Kaufmann/Kauffrau betrachtet, wodurch primär die Vorschriften des BGB und nicht die Rechtsnormen des HGB zur Anwendung kommen. Dies kann sowohl vorteilhaft als auch mit Nachteilen verbunden sein.

Ob ein Betrieb einen „kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb” erfordert oder nicht, wird über folgende Faktoren in Gesamtschau beurteilt:

  • Umsatzvolumen
  • Anlage- und Umlaufvermögen
  • Zahl der Beschäftigten
  • Zahl und Größe der Betriebsstätten
  • Auslandsfilialen

Bei jährlichen Umsatzvolumen von unter EUR 200.000,00 dürfte klar von einem Kleingewerbe auszugehen sein.

b.) Eingetragene(r) Einzelkaufmann/Einzelkauffrau e. K. (mit Eintragung in das Handelsregister)

Ein Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsrechts ist gemäß § 1 Absatz 1 HGB jede natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt.

Die Kaufmannseigenschaft nach HGB entsteht somit mit Betätigung eines „kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetriebs“ oder freiwillig durch Eintragung eines Kleingewerbetreibenden in das Handelsregister (e. K.).

c.) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt nur dann eine Option dar, wenn der Unternehmer zusammen mit einem anderen Unternehmer am Markt zu agieren plant.

Eine GbR benötigt daher mind. zwei Gesellschafter und kann durch formfreien Vertrag ohne wesentliche Inhaltliche Angaben gegründet werden. Insbesondere ist kein Stammkapital notwendig.

Faktisch kann eine GbR bereits mit gemeinsamer Willensrichtung und Tätigwerden am Wirtschaftsmarkt entstehen.

d.) GmbH

Eine GmbH kann durch eine natürliche Person allein (sog. Ein-Mann-GmbH) als auch durch mehrere Gesellschafter gegründet werden.

Formelle Voraussetzung für die Gründung einer GmbH ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages und die Bestellung mindestens eines Geschäftsführers. Die Gründung ist notariell zu beurkunden und die GmbH ins Handelsregister einzutragen.

Das Stammkapital muss gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG mindestens EUR 25.000,00 betragen.


2. Der Name der Unternehmung (Firmierung)

Der Erfolg einer Unternehmung kann wesentlich mit deren Namen und Marke verbunden sein.

Bereits im Vorfeld hat sich der Unternehmer daher hinreichend mit der Namensfindung, bestehenden Namensrechten, dem Markenrechtsschutz und der rechtlich korrekten Firmierung zu befassen.

Denn der Name und die Marke bildet den Außenauftritt und das „Aushängeschild“ für das Unternehmen.


3. Behördliche Registrierungen, Anträge und Meldungen

Je nach Art des Unternehmens und je nach Rechtsform sind folgende Registrierungen anzudenken bzw. vorzunehmen:

a)    Handelsregister

Eine Eintragung in das Handelsregister ist zwingend erforderlich bei einem eingetragenen Kaufmann, einer GmbH und einer UG (haftungsbeschränkt).

b)    Gewerbeamt

Für Gewerbebetreibende ist eine Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt zwingend. Falls zuvor eine Handelsregisteranmeldung notwendig war, ist der Anmeldung der entsprechende Handelsregisterauszug beizufügen.

c)    Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ist für Gewerbetreibende verpflichtend.

d)    Weitere Kammern

Je nach Unternehmensgegenstand kann die Mitgliedschaft in anderen berufsständischen Kammern wie z.B. der Handwerkskammer notwendig sein.

e)    Berufs- und Branchenverbände, Berufsgenossenschaft

Zusätzlich können Mitgliedschaften in Berufs- und Branchenverbände und Versicherungen in einer Berufsgenossenschaft verpflichtend oder sinnvoll sein.

f)     Finanzamt

Bei Kapitalgesellschaften fordert das Finanzamt die Gesellschaft automatisch zur steuerrechtlichen Erfassung auf. Einzelunternehmen und Einzelkaufleute müssen die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit ggü. der Finanzbehörde anzeigen. Dies kann gleichlaufend mit dem Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-ID erfolgen.

g)    Agentur für Arbeit

Sofern Sie Mitarbeiter anstellen werden, benötigt das neue Gewerbe eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit. Ein entsprechender Antrag ist frühzeitig zu stellen.

Über die Betriebsnummer sind die Mitarbeiter sodann bei den jeweiligen Krankenkassen anzumelden.


4.   Anzeigepflicht und Genehmigungserfordernis für bestimmte Branchen und Geschäftszweige

Für manche Branchen und Geschäftszweige wird eine zusätzliche Anzeige, Erlaubnis oder Konzession für den Gewerbebetrieb benötigt, etwa bei Taxifahrern, Restaurantbetreibern, Finanzdienstleister, Waffenhandel, Inkasso, Makler etc.


5.   Versicherungen

Zur Vermeidung oder zumindest der Minimierung von Risiken sollten folgende Versicherungen für die unternehmerische Tätigkeit angedacht werden:

  • Haftpflichtversicherung
  • Gewerbliche Rechtschutzversicherung
  • Versicherungen gegen Einbruch und Diebstahl, Elektronik-, Feuer-, Leitungswasser- und Produkthaftpflichtschäden
  • Kranken-, Unfallversicherung für Beruf und Freizeit, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung
  • Gewerbliche Cyber-Versicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Umwelthaftpflichtversicherung (z.B. bei Industrie- und Transportfirmen)


6.   Besonderheit Internetauftritt

Wenn Sie einen Internetauftritt wie Webseite, Webshop, Blog etc. planen, müssen Sie sich frühzeitig und fundiert mit dem Thema Datenschutz und Pflichtangaben im Impressum auseinandersetzen.

Hierdurch beugen Sie Abmahnungen oder Bußgeldern wegen Datenschutzverletzungen vor.


7.   Weitere wichtige Vorschriften

Aus rechtlicher Sicht gibt es noch weitere Gesetze, die Sie zumindest bei Unternehmensgründung und Unternehmensführung im Hinterkopf behalten sollten. Hier ist u. a. zu benennen:

  • gesetzliche Öffnungszeiten
  • Stellplatzverpflichtungen
  • Bereitstellungspflicht bzgl. Sanitäranlagen
  • Lebensmittelvorschriften
  • Preisangabe im Sinne der Preisangabenverordnung
  • Kennzeichnungspflichten etc.


Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte (rechtliche) Materie. Insbesondere erheben die aufgeführten Punkte keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung und will Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen und Problemen unterstützen.


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