Unternehmensgruppe Deutsche Oel und Gas – ECI zahlungsunfähig!

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Das Amtsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 12.12.2019 (Az. 8 IN 856/19) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH (ECI) mangels Masse abgelehnt.

Demnach reicht das Vermögen der ECI nicht aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens abzudecken.

Die Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH ist die persönlich haftende Gesellschafterin zahlreicher Namensschuldverschreibungen, die von Unternehmen der Deutsche Öl und Gas- Unternehmensgruppe ausgegeben wurden, beispielsweise der US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 5 GmbH & Co. KG.

Wie geht es mit der ECI weiter? 

Nachdem das Insolvenzverfahren nicht durchgeführt werden kann, wird die Gesellschaft nunmehr von Amts wegen entweder aufgelöst oder sogar direkt aus dem Handelsregister gelöscht.

Was bedeutet das für Anleger?

Nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 19.07.2018 – 19 U 28/18 festgestellt hat, dass die zwangsweise Umwandlung von Namensschuldverschreibungen in Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A. durch Beschluss der Gläubigerversammlung unwirksam war, konnten die Anleger bislang auch nach Auflösung der Emittentin noch gegen die ECI als persönlich haftende Gesellschafterin vorgehen und die vertragliche Rückzahlung des Kapitals verlangen. Ein solches Vorgehen erscheint nunmehr jedoch wirtschaftlich sinnlos.

Wie sollten Anleger nun reagieren?

Anleger sollten dringend prüfen lassen, gegen welche Beteiligten noch nicht verjährte Ansprüche bestehen. Nach den Anleihebedingungen der US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 5 GmbH & Co. KG ist beispielsweise eine Abtretung von Ansprüchen gegen die Deutsche Oel & Gas AG (jetzt Brutus AG) an den Anleger vorgesehen.

Daneben sollten Ansprüche gegen den Anlagevermittler geprüft werden, falls die Zeichnung der Kapitalanlage auf einer fehlerhaften Anlageempfehlung beruht.

Schließlich kommen ggf. auch Prospekthaftungsansprüche gegen die Prospektverantwortlichen in Betracht.

Dragisa Andjelkovic

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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