Unternehmenskauf aus der Insolvenz: Die Chancen nutzen!

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In Zeiten zunehmender Insolvenzen versuchen viele Insolvenzverwalter einen Investor zu finden, der den Geschäftsbetrieb des insolventen Betriebes nach Eröffnung der Insolvenz kauft und weiterführt.

Es gibt verschiedene Finanzinvestoren, die sich auf den Kauf von Unternehmen aus der Insolvenz (sogenanntes Distressed M&A) spezialisiert haben. Auch für Investoren, die bereits in derselben Branche tätig sind (sogenannte strategische Investoren), kann ein solcher Erwerb hochinteressant sein.

Entscheidender Vorteil: Die Altlasten werden nicht übernommen – „fresh start“ 

Die Struktur des Kaufvertrages ist in der Regel als sogenannter Asset Deal ausgestaltet. Bei dieser auch als übertragende Sanierung bezeichneten Transaktion übernimmt der Käufer gegen Zahlung eines Kaufpreises sämtliche Gegenstände des Unternehmens. Die Verbindlichkeiten des Kaufobjekts verbleiben dagegen in der „leeren Hülle“ der Verkäufergesellschaft. Damit erhält der Käufer nur die Vermögenswerte und kann mit dem gekauften Unternehmen einen „fresh start“ ohne Übernahme der Altlasten beginnen. Anders als bei Käufen außerhalb der Insolvenz besteht kein Haftungsrisiko beispielsweise für Steuerverbindlichkeiten.

Bestehende Verträge bleiben beim Verkäufer 

Bisher laufende Verträge bleiben beim Insolvenzverwalter. Darin kann ein Vorteil liegen, wenn man diese Verträge, beispielsweise Leasingverträge, nicht (mehr) benötigt. Es kann auch eine gute Gelegenheit bieten, neue Verträge zu verbesserten Konditionen abzuschließen. Für den Fall, dass der Käufer einen Vertrag zwingend übernehmen will, sollte man im Vorfeld des Vertragsabschlusses Sicherheit schaffen, dass dieser Vertrag vom Vertragspartner auf den Investor übertragen wird. Auch lassen sich im Rahmen einer professionellen Beratung des Käufers regelmäßig Möglichkeiten finden, um die erforderliche Rechtssicherheit herzustellen.

Spielräume bei der Übernahme der Mitarbeiter

In den meisten Fällen macht die Übernahme eines insolventen Unternehmens für den Investor nur Sinn, wenn nicht die gesamte Belegschaft übernommen wird. Allerdings führt hier nach den arbeitsrechtlichen Regelungen der Erwerb aus der Insolvenz zu einem sogenannten Betriebsübergang. Dies bedeutet, dass alle Arbeitnehmer zu den bisherigen Konditionen übernommen werden müssen. Es besteht auch kein Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters für Arbeitsverhältnisse. Allerdings gibt es Optionen in der Insolvenz, die es dem Insolvenzverwalter vor dem Verkauf ermöglichen, Personalanpassungen vorzunehmen. Sofern der Investor eine klare Vorstellung von der Mitarbeiterstruktur besitzt und den verbleibenden Mitarbeitern eine Zukunftsperspektive aufzeigt, kann in vielen Fällen der Insolvenzverwalter im Zusammenspiel mit dem Betriebsrat vor dem Verkauf des Unternehmens dahingehend Lösungen entwickeln und Rechtssicherheit schaffen. Insbesondere stehen dem Insolvenzverwalter auch sozialverträgliche Maßnahmen eines Arbeitsplatzabbaus zur Verfügung, wenn ein solcher nicht vermieden werden kann.

Faktor Zeit: Schnelle Interessenten haben höhere Chancen

Bedenken Sie als Käufer, dass der Insolvenzverwalter ab Einleitung der Insolvenz bei der Fortführung eines insolventen Betriebes über das sogenannte Insolvenzgeld „entlastet“ wird, was die Liquidität des Unternehmens angeht: Denn Arbeitnehmerlöhne werden für drei Monate über die Agentur für Arbeit gezahlt. Danach verantwortet er die Fortführung des Geschäftsbetriebes unter Vollkosten − also auch die Arbeitnehmerlöhne. Vor diesem Hintergrund hat er ein großes Interesse, sehr schnell nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verkaufen. Infolgedessen ist es für ernsthafte Interessenten wichtig zu verstehen, dass sie als Investoren schnell handeln und entscheiden müssen. Zwischen einer ersten Investorenansprache, der Abgabe eines Angebotsinteresses und der Abgabe eines verbindlichen Angebotes sollen in vielen Fällen nach den Vorstellungen des Insolvenzverwalters zwei bis maximal drei Monate liegen. Wenn Sie als Investor ein ernsthaftes Erwerbsinteresse haben und hier zum Zuge kommen wollen, sollten Sie dies bedenken und schon sehr früh professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Die Prüfung eines Unternehmenserwerbs: Due Diligence

Das Zeitfenster klingt für viele Interessenten sportlich, allerdings sind viele sonst bestehende Unsicherheiten nicht vorhanden. Verbindlichkeiten werden nicht übernommen, es gibt weder kritische Gesellschafterthemen noch vertragliche Haftungsrisiken. Insofern kann sich der Interessent auf die operativen Themen konzentrieren. Insbesondere die finanzwirtschaftlichen Kennzahlen seit Einleitung der Insolvenz dürften für Erwerber interessant sein.

Der Kaufpreis ist nicht allein entscheidend

Die Bestimmung des Kaufpreises ist in diesen Fällen oftmals nicht besonders schwierig, da sie auf dem Substanzwert des Unternehmens beruht. Bei den immateriellen Werten ist allerdings Spielraum, so dass hier oft das beste Angebot entscheidet.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Übernahme der Belegschaft. Sofern der Erwerber die Belegschaft umfassend übernimmt, kann er in vielen Fällen ein niedriges Kaufpreisangebot ausgleichen. Dies liegt daran, dass auch der Erhalt von Arbeitsplätzen zu den maßgeblichen Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört.

Professionelle Beratung beim Unternehmenskauf aus der Insolvenz führt zum Erfolg

Wir beraten regelmäßig sowohl Finanzinvestoren als auch strategische Investoren beim Kauf aus der Insolvenz. Wir sind ständig mit Insolvenzverwaltern in Kontakt und kennen die Beteiligten. Mit unserem Team aus Insolvenzrechtlern, Gesellschaftsrechtlern, Steuerrechtlern, Arbeitsrechtlern und den betriebswirtschaftlichen Beratern unserer Schwestergesellschaft plenovia sind wir in der Lage, Sie interdisziplinär bei der Entscheidungsfindung, der Verhandlungsführung mit dem Insolvenzverwalter sowie der Erstellung des Kaufvertrages sowohl fachlich als auch taktisch zu unterstützen.



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