Untersuchungshaft: Was Sie über Haftprüfung und Haftbeschwerde wissen sollten

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Untersuchungshaft ist eine ernste Angelegenheit, die das Leben eines Menschen auf den Kopf stellen kann. In diesem Blogartikel werden wir uns mit Möglichkeiten befassen, aus der Untersuchungshaft zu kommen: mit der Haftprüfung und der Haftbeschwerde. Wir werden die Unterschiede zwischen diesen beiden Rechtsbehelfen erläutern und Ihnen sagen, wann welcher Weg der beste ist. Zudem werden wir auch darauf eingehen, was passiert, wenn eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde erfolgreich war.

1. Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft ist eine schwere Belastung für jeden Betroffenen sowie dessen Angehörige. Während dieser Zeit ist es wichtig, über die Möglichkeiten der Haftprüfung und Haftbeschwerde informiert zu sein. Diese dienen dazu, den Fortbestand der Untersuchungshaft zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen diesen beiden Rechtsbehelfen. Der beste Weg, um aus der Untersuchungshaft zu kommen, hängt von jedem einzelnen Fall ab. Eine erfolgreiche Haftprüfung oder Haftbeschwerde kann jedoch gleichermaßen dazu führen, dass der Beschuldigte vorläufig freigelassen oder unter Auflagen in den Hausarrest entlassen wird.

Lesen Sie mehr zur Untersuchungshaft in unserem Artikel "Untersuchungshaft - was tun?

2. Haftprüfung

Während der Untersuchungshaft können Sie als Inhaftierter eine Haftprüfung beantragen. Eine mündliche Verhandlung muss dann innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung stattfinden. Hierbei wird vom Haftrichter geprüft, ob die Fortdauer der Untersuchungshaft noch gerechtfertigt ist oder nicht. Das ist abhängig davon, welcher Haftgrund dem Haftbefehl zugrunde liegt – beispielsweise Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr – und ob dieser Haftgrund weiterhin besteht. Es wird auch erwägt, ob andere Maßnahmen, wie Meldeauflagen, ausreichend wären. Ist diese Überprüfung erfolgreich, wird die Haft aufgehoben und Sie werden freigelassen. Wenn jedoch weiterhin Haftgründe vorliegen, bleibt die Untersuchungshaft bestehen und es kann zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Haftprüfung beantragt werden.

3. Haftbeschwerde

Eine andere Möglichkeit ist die Haftbeschwerde. Sie richtet sich gegen den Beschluss des Richters oder des Gerichts, der zur Anordnung der Untersuchungshaft geführt hat. Mit einer Haftbeschwerde können Sie durch das übergeordnete Gericht schriftlich prüfen lassen, ob die Gründe für Ihre Inhaftierung tatsächlich vorliegen und ob die Untersuchungshaft verhältnismäßig ist. Wenn der Beschwerde stattgegeben wird, kann dies dazu führen, dass die Haft aufgehoben wird und Sie freigelassen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein erfolgreicher Ausgang einer Haftbeschwerde nicht garantiert ist und die Haftbeschwerde nur einmal eingelegt werden kann. Außerdem ist eine negative Haftbeschwerde durch ein höheres Gericht kein guter Ausgangspunkt für eine spätere gerichtliche Verhandlung sein.

4. Unterschiede der Rechtsbehelfe

Die Haftprüfung ermöglicht dem Angeklagten, im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor Gericht einen positiven persönlichen Eindruck zu hinterlassen. Dies ist empfehlenswert, um zum Beispiel den Verdacht auf Fluchtgefahr zu entkräften. Jedoch wird das Gericht bei bestimmten schweren Straftaten trotz eines guten Eindrucks der Person nicht zu dessen Gunsten entscheiden. In solchen Fällen kann eine Haftbeschwerde eher zum Erfolg führen, bei der etwa geltend gemacht wird, dass der Richter bei Erlass des Haftbefehls die Rechtslage falsch eingeschätzt hat.

Bei einer erfolgreichen Haftprüfung oder -beschwerde wird Ihre Freilassung angeordnet und Sie sind vorübergehend frei. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass diese Entscheidungen vorläufig sind und das Gericht jederzeit einen neuen Grund für Ihre Inhaftierung finden kann. Daher sollten Sie unbedingt mit einem Anwalt zusammenarbeiten, um sicherzustellen, die richtige Methode für Ihren Fall zu finden.

5. Was ist der beste Weg, um aus der Untersuchungshaft zu kommen?

Beide Rechtsbehelfe dienen dazu, die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung zu überprüfen und gegebenenfalls eine Entlassung aus der Untersuchungshaft zu erreichen. Die Wahl des besten Weges hängt von den individuellen Umständen ab und sollte daher sorgfältig geprüft werden. In der Regel wird jedoch empfohlen, zunächst eine Haftprüfung zu beantragen, da diese schneller durchgeführt wird als eine Haftbeschwerde und somit schneller Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft schafft. Um sicherzustellen, dass auch in Ihrem Fall der richtige Rechtsbehelf gewählt wird, sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen, der Ihren Fall sorgfältig prüft.

6. Haftprüfung/Haftbeschwerde erfolgreich - was passiert jetzt?

Nach einer erfolgreichen Haftprüfung oder Haftbeschwerde wird der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Verfahren eingestellt wird. Vielmehr geht es jetzt darum, die nächsten Schritte zu planen und sich auf den bevorstehenden Prozess vorzubereiten. Es ist wichtig zu betonen, dass eine erfolgreiche Haftprüfung oder Haftbeschwerde keine endgültige Entscheidung darstellt. Der Beschuldigte bleibt weiterhin unter Verdacht und muss sich im Rahmen des Strafverfahrens verteidigen. Auch nach der Freilassung kann erneut Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn zum Beispiel Auflagen missachtet werden oder ein neuer Haftgrund vorliegt. Nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft sollten daher mit einem Strafverteidiger die weiteren Schritte besprochen werden, um dauerhaft in Freiheit zu bleiben.


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