Unzulässige Beitragserhöhung der DKV - OLG Köln vom 22.09.2020

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Erneut hat das OLG Köln in Fortsetzung seiner Rechtsprechung vom 28.01.2020 - 9 U 138/19 - eine private Krankenversicherung zur Erstattung von unzulässig erhöhten Beiträgen verurteilt.

Diesmal traf es die DKV.

Das OLG Köln entschied zum Az.: 9 U 237/19, dass die Erhöhungen der vergangenen zehn Jahre mangels ordnungsgemäßer Begründung unzulässig gewesen seien. Die Richter des OLG Köln waren darüber hinaus auch der Auffassung, dass die Vertragsklausel auf deren Grundlage die Prämienerhöhung durchgeführt worden war, unwirksam sei.

Insgesamt hat der Kläger ca. 9.500 € an zuviel gezahlten Prämien zurückerhalten.

Nach Prüfung des Herrn Dr. Rädecke sind sher viele Verträge von privaten Krankenversicherungen betroffen. In vielen Fällen konnten uzureichende Beitragsbegründungen festgestellt werden.

Hintergrund der Urteile ist, dass Versicherungsnehmer den Erhöhungsmitteilungen nicht entnehmen können, warum gerade ihr Tarif wieder einmal teurer geworden ist. Die Mitteilungen der privaten Krankenversicherer erschöpfen sich in vielen Fällen in Werbebotschaften oder inhaltslosen Zusicherungen, dass Versicherer sei bemüht sei, die Kosten so gering wie möglich zu halten. 

Die konkreten Berechnungsgrundlagen, eigentlich eine entscheidende Pflichtangabe, waren hingegen "nicht ansatzweise zu entnehmen", so die Richter des Versicherungssenats vom OLG Köln

Wir überprüfen gern, ob auch Ihre Beitragserhöhung unzulässig gewesen ist. Wenden Sie sich für eine Erstebratung gern an Herrn Dr. Rädecke per Mail: j.raedecke@activelaw.de oder telefonisch unter 0511 54747-0.


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