Update: Corona-Impfung für Kinder?

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Update vom 17.08.2021

Mit Veröffentlichung vom 17.08.2021 hat die STIKO bekannt gegeben, dass nunmehr auch die Coronaschutzimpfung für 12 bis 17-jährige empfohlen wird. Daher ist damit zu rechnen, dass im Streitfall demjenigen Elternteil der Teilbereich Gesundheitsvorsorge übertragen wird, der sich an die Empfehlung der STIKO hält und das gemeinsame Kind gegen Corona impfen lässt.

Die nachfolgenden Ausführungen behalten insoweit Gültigkeit, als dass das Prinzip gilt, dass das Befolgen der STIKO-Empfehlungen als dem Kindeswohl entsprechend angesehen wird.

Kind impfen? Eltern können sich nicht einigen - und nun?

Gerade im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung kommen vermehrt Fragen auf, ob ich als Elternteil einer Impfung zustimmen muss oder ob ich diese Zustimmung verweigern kann.

Das OLG Frankfurt am Main hat nun entschieden, dass grundsätzlich derjenige Elternteil entscheidet, der sich an die Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) hält (Beschl. v. 08.03.2021, Az. 6 UF 3/21).

Die Entscheidung bezieht sich auf alle Empfehlungen der STIKO, also gilt für alle von der STIKO für Kinder empfohlenen Impfungen (Mumps, Masern, Röteln, Tetanus usw.).

Was bedeutet das für die Corona-Impfung?

"Derzeit gibt es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO für Kinder und Jugendliche von 12 - 17 Jahren, sondern nur für Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Risiko. " 

So sagt es die STIKO in Ihrer Mitteilung vom 09.06.2021.

Gehört Ihr Kind nicht zu einer Risikogruppe (bspw. Vorerkrankungen), dann können Sie die Zustimmung zur Impfung verweigern.

Andersrum können Sie die Zustimmung nicht verweigern, wenn Ihr Kind zu einer Risikogruppe gehört.

Überholt durch Veröffentlichung der STIKO vom 17.08.2021.

Der Weg zum Familiengericht

Befinden Sie sich in einer Situation, in der zwischen Ihnen und dem anderen Elternteil keine einvernehmliche Entscheidung möglich ist, so bleibt nur der Gang zum Familiengericht. Dort müssen Sie beantragen, dass die Entscheidungsbefugnis zur Durchführung der Standardimpfungen auf Sie übertragen wird.

Haben Sie Fragen zum Thema? Benötigen Sie Unterstützung in Fragen des Sorgerechts?

Gerne stehe ich Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite.



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