Urlaubszeit Reisezeit? Corona und das Sorgerecht

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Die Sommerferien stehen vor der Tür und immer noch hat die Corona-Epidemie erhebliche Auswirkungen auf unser alltägliches Leben. Nichtsdestotrotz ist es erklärtes Ziel der Politik, Urlaubsreisen ins In- und Ausland in diesem Sommer möglich zu machen. Was bedeutet das für getrenntlebende Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben?

Absprache mit dem anderen Elternteil notwendig?

Zu aller erst rate ich in derartigen Konstellationen natürlich dazu, eine Lösung im Konsens zu finden. Dies ist in jedem Fall einer streitigen Entscheidung vorzuziehen. Ist aber eine Verständigung der Eltern darüber, wohin das Kind im Urlaub reist nicht möglich, ist zunächst zu fragen, wer hier überhaupt eine Entscheidung treffen darf.

Alltagsangelegenheit oder Angelegenheit von erheblicher Bedeutung?

Entscheidend für die Frage, wer über den Urlaub entscheiden darf ist, ob es sich um eine Alltagsangelegenheit handelt oder um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Hierzu ein Beispiel: möchte der Vater in den Ferien in seiner Umgangszeit mit dem Kind nach Dänemark verreisen und ist Dänemark zu diesem Zeitpunkt kein Hochinzidenzgebiet, spricht viel dafür, hier eine Alltagsangelegenheit anzunehmen, über die der Vater selbst entscheiden kann.

Möchte der Vater aber eine Flugreise in ein Hochinzidenzgebiet machen, wo ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht und sich im Anschluss an die Reise höchstwahrscheinlich eine Quarantäne anschließt, ist dies möglicherweise eine Entscheidung, die nur beide Eltern gemeinsam treffen können.

Einigung nicht möglich - und nun?

Noch mal: eine von beiden Eltern getragene Lösung ist der Idealfall und durch nichts zu ersetzen. Ist eine Einigung nicht möglich, so kann das Familiengericht auf Antrag die Entscheidungsbefugnis über die Urlaubsreise allein übertragen. Hierbei orientiert sich das Familiengericht aber ausschließlich daran, was dem Kindeswohl entspricht und nicht daran, welcher Elternteil mehr Interessen an der Entscheidung hat. Es kann daher in einem solchen Verfahren auch zu einem Ergebnis kommen, dass den Parteien nicht gefällt.

Mein abschließender Rat daher an alle Eltern in einer derartigen Situation: ist keine Einigung mit dem anderen Elternteil möglich, so sollte ein gerichtliches Verfahren nur von einem erfahrenen Rechtsanwalt eingeleitet werden, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Hierbei unterstütze ich Sie gern!


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