"Mit-Mütter" als rechtliche Eltern?

  • 1 Minuten Lesezeit

Klar ist: der Ehemann einer Mutter ist nach unserem Recht automatisch Vater des Kindes, so weit so gut. 

In gleichgeschlechtlichen Ehen, also bei zwei Müttern, gilt diese Regelung nicht: hier sieht unser niedersächsisches OLG Celle eine mögliche Verletzung verfassungsrechtlicher Rechte und hat das entsprechende Verfahren dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorgelegt.

Mit-Mutter?

Im zugrunde liegenden Verfahren begehrt eine mit einer Frau verheiratete Frau die Anerkennung ihrer rechtlichen Elternschaft durch das Familiengericht. Dies ist ein Fall der sog. Mitmutterschaft. Diese Konstellation ist bisher gesetzlich nicht geregelt. 

Worum geht es?

§ 1592 Ziff. 1 BGB regelt, dass nur in einer verschiedengeschlechtlichen Ehe der Vater als Ehemann kraft Gesetzes Vater des Während der Ehezeit geborenen Kindes wird. Für den Fall, dass zwei verheiratete Frauen ein Kind bekommen, hat das Kind nur einen rechtlichen Elternteil - nämlich die Mutter. Aktuell bleibt der Mit-Mutter nur der Weg über eine Adoption.Diese Regelung hält das OLG Celle für Verfassungswidrig.

Auch KG schließt sich an

Dieser Einschätzung hat sich auch das Kammergericht Berlin (KG) angeschlossen und das Verfahren dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt (Beschl. v. 24.03.2021, Az 3 UF 1122/20).

Grundrechtsverletzungen

Als mögliche Grundrechtsverletzungen werden von KG und OLG Celle gesehen:

  • Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG im Bezug auf Mit-Mutter und Kind
  • Elternrecht der Mit-Mutter aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG.

Ausblick

Es spricht vieles dafür, hier eine Änderung an der bisherigen gesetzlichen Regelung vorzunehmen. Die offenkundig vorliegende Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Eltern ist verfassungsrechtlich wohl kaum zu rechtfertigen, insbesondere nicht in Ansehung der Tatsache, dass gleichgeschlechtliche Ehen ausdrücklich rechtlich anerkannt sind. Die Frage der Eltern- respektive Mutterschaft auch für diese Ehen zu normieren ist wohl längst überfällig. Letztlich wird es wohl eine politische Frage sein, wie schnell hier Anpassungen vorgenommen werden.
Es bleibt spannend.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Julian Zwengel

Beiträge zum Thema