Update: Rechtsfakten zum VW-Abgasskandal

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Kein Tag vergeht, ohne dass neue Informationen auf Betroffene des VW-Abgasskandals zukommen. Man gewinnt manchmal aber leider den Eindruck, als handele es sich um eine Art gezielter Desinformation betroffener Kunden.

So war heute Morgen im Radio (WDR 5) zu hören, dass VW „möglicherweise“ nicht alle Schäden zahlen will, die den Kunden im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal entstanden sind. Kunden müssten mit erheblichen finanziellen Nachteilen rechnen. Man wolle die Schadensregulierung „wahrscheinlich“ auf den unmittelbaren Ersatz der Kosten, die durch den Austausch der schadhaften Software entstehen, beschränken. Beispielsweise Leihwagenkosten für die Zeit des Werkstattaufenthaltes oder auch Folgekosten, die durch erhöhten Kraftstoffverbrauch, Leistungs- und Wertverlust, die mit dem Austausch der Software einhergehen, würden „voraussichtlich“ nicht ersetzt. Darum müsse der Kunde dann kämpfen, aber eventuell nicht jeder einzeln, denn es solle nach Kollektivlösungen unter Einbeziehung der Verbraucherzentralen und der „Politik“ gesucht werden.

Am vergangenen Wochenende war in der Zeitung (Hertener Allgemeine) zu lesen, VW habe Juristen mit Rechtsgutachten beauftragt, um die Rechte der Kunden zu prüfen und es werde darauf hingewiesen, dass der Konzern möglicherweise fein raus sei, da die Kunden ihre Rechte gegenüber den Händlern geltend machen und dort mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen müssten.

Fazit: Nichts Genaues weiß man nicht. Das Ärgerliche an der momentanen Berichterstattung ist, dass teilweise Rechtspositionen des VW-Konzerns, der Händler und der Kunden mit der objektiven Rechtslage vermischt dargestellt werden, so dass man leicht den Überblick verliert. Es wird momentan offenbar vieles geprüft, begutachtet und diskutiert, ohne dass Transparenz für betroffene Kunden, die viel Geld für ein scheinbar umweltfreundliches und modernes Fahrzeug ausgegeben haben, geschaffen wird.

Fakt ist: Der VW-Konzern hat seine Juristen längst bemüht und kennt seine Rechte im Abgasskandal. Und Sie?

Halten wir uns an die Fakten! Es gilt deutsches Kaufrecht – unabhängig von Konzerninteressen und irgendwelchen Lösungsvorschlägen, die sich allesamt am Maßstab geltenden Rechts ausrichten müssen.

Die Rechtslage ist aber komplex und es werden sich nicht ohne Weiteres simple, auf jeden Einzelfall passende Kollektivlösungen finden lassen. Jeder Einzelfall gehört sorgfältig geprüft, von der Frage, wer wirklich Anspruchsgegner ist (Hersteller oder Händler), über die Frage, ob ein erheblicher Mangel vorliegt und welche Rechtsfolgen dieser im jeweiligen Einzelfall nach sich zieht.

Kennen Sie Ihre Rechte? Haben Sie genug Durchblick, um mit VW in Verhandlungen zu treten? Ihr Anwalt hilft Ihnen gern – und angesichts des hohen Wertes des Wirtschaftsguts „Auto“ in jedem Falle wirtschaftlich rentabel. Lassen Sie sich beraten, VW tut es auch!

Gruß aus dem Ruhrpott

Daniel Siegl, Anwalt in Gelsenkirchen


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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