Sexspielzeug vergessen – gefährliche Körperverletzung?

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Okay, dass Ärzte mal Operationsbestecke in Patienten vergessen, hat jeder schon einmal gehört.

Dass ein Mann sein Erotikspielzeug im Köper seiner Sexualpartnerin vergisst, kommt vielleicht seltener vor. Diese Konstellation war Gegenstand einer Entscheidung des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt (Urteil v. 28.10.2019 – Az.: 22 Ds 595/18), über die u. a. das Magazin „Legal Tribune Online“ (LTO) berichtet hat.

Was war geschehen? Der Angeklagte verlustierte sich mit der Geschädigten in einem Hotel. Dabei kam ein sog. Dilator zum Einsatz, ein medizinisches Gerät zum Weiten von Körperöffnungen. Der Einsatz dieses Dilators führte bei der Geschädigten zu Schmerzen, woraufhin diese den Angeklagten aufforderte, damit aufzuhören. Dem kam der Angeklagte auch sofort nach, allerdings ohne den Dilator zu entfernen und auch ohne die Geschädigte darauf hinzuweisen, dass sich noch ein Dilator in ihr befinde. Dieser wanderte daraufhin durch die Eingeweide der Geschädigten, was ihr erhebliche Schmerzen bereitete. Schlussendlich musste der Dilator operativ entfernt werden. Wäre dies nicht geschehen, hätte das sogar tödlich für die Geschädigte enden können.

Strafrechtlich bedeutet dies, dass sich der Angeklagte eine gefährlichen Körperverletzung durch Unterlassen schuldig gemacht haben könnte. Dafür kann es immerhin bis zu zehn Jahren Gefängnis geben. Denn der Angeklagte hat ein „gefährliches Werkzeug“ zum Einsatz gebracht, was schlussendlich zu einer „das Leben gefährdenden Behandlung“ führte. Er hätte auch rechtlich möglicherweise dafür einstehen müssen, dass das Sexspielzeug entfernt wird. 

Allerdings kam es vorliegend zu einem sowohl seitens der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung beantragten Freispruch. Soweit mitgeteilt, hat das Gericht seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass alles einvernehmlich verlaufen sei und die Geschädigte auch von allem gewusst habe. Das Gericht sah also die Verantwortung für die Malaise nicht beim Angeklagten.

Was lernen wir aus dieser schlüpfrigen Angelegenheit? Beim Sex tragen die Sexualpartner Verantwortung füreinander. Wer auf die Belange seines Gegenübers keine Rücksicht nimmt, landet gegebenenfalls auf der Anklagebank. Wie die Sache dann ausgeht, ist Frage des Einzelfalles. Zum Glück kam in diesem Falle die rettende Operation der Geschädigten noch rechtzeitig, sodass schlimmerer Schaden abgewendet werden konnte.

Also: Genießen Sie das Leben, aber mit Vor- und Umsicht!

Grüße aus dem Ruhrpott

Daniel Siegl

Anwalt aus Gelsenkirchen/Recklinghausen1


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