Touchscreen während der Fahrt bedienen - legal oder illegal?

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Moderne Autos sind praktisch Computer auf vier Rädern. Die Bedienung von Computern während der Fahrt ist allerdings grundsätzlich nicht erlaubt...Merken Sie etwas? Das beißt sich.

Problematisch ist diese Vorgabe des Gesetzgebers insbesondere dann, wenn wesentliche Bedienelemente des Fahrzeugs über ein Touchscreen (deutsch: "berührungsempfindlicher Bildschirm") gesteuert werden.

Bei Tesla wird bspw. das Scheibenwischerintervall per Touchscreen gesteuert. Weil der Fahrer während der Fahrt den Touchscreen zur Einstellung des Scheibenwischerintervalls bediente, verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldbuße von 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot. Der Fahrer ging dagegen an: seine Argumentation: Die Bedienung des Scheibenwischers während der Fahrt ist absolut notwendig und muss daher erlaubt sein, auch wenn sie per Touchscreen erfolgt.

Leider hielt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschl. v. 27.03.2020, Aktenzeichen: 1 Rb 36 Ss 832/19) die Entscheidung des Amtsrichters für korrekt. Es führt zur Begründung aus:

"Auch die Einstellung der zum Betrieb des Kraftfahrzeugs notwendiger Funktionen über Touchscreen (hier: Einstellung des Wischintervalls des Scheibenwischers) ist daher nur gestattet, wenn diese mit einer nur kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Bildschirm bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen verbunden ist."

Meines Erachtens nach Unsinn: Das Fahrzeug ist mit den hier vorhandenen Bedienelementen in Deutschland zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und muss und darf daher auch so bedient werden (dürfen), wie der Hersteller dies vorsieht. Wenn wesentliche Bedienvorgänge über Touchscreen abgewickelt werden und dies in Deutschland verboten wäre, dürfte man das Fahrzeug bauartbedingt erst gar nicht zulassen. Das wäre allerdings hinterwäldlerisch. Für die Funktionsweise des Fahrzeugs den Fahrer büßen zu lassen, ist jedenfalls einfach nur unfair.

Auch für solche Gerichtsurteile gilt: Wer nicht mit der Zeit geht, sollte mit der Zeit gehen...

Und für Sie gilt: Nicht alles vom Staat bieten lassen...wir kämpfen mit Ihnen!

Sonnige Grüße aus dem Ruhrpott

Ihr 

Daniel Siegl, Anwalt in Gelsenkirchen und Recklinghausen 


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