Urheberrechtliche Abmahnung: Frommer Legal von Warner Bros. Entertainment wg. "Aquaman and the Lost Kingdom"

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Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung von der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen der unzulässigen Verbreitung des Films "Aquaman and the Lost Kingdom" über ein Filesharing-Programm. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

Die unzulässige Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials

Das Herunterladen oder die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Filmen über Filesharing-Programme ohne die entsprechende Genehmigung der Rechteinhaber ist illegal und verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz. Durch die Verwendung solcher Programme werden die Inhalte in der Regel anderen Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt, was eine Verletzung der Verbreitungsrechte der Rechteinhaber darstellt.

Die Forderungen der Abmahnung

In der Abmahnung, die im Auftrag von Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Kanzlei Frommer Legal verschickt wurde, werden verschiedene Forderungen gestellt. Dazu gehört in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, in der sich der Betroffene verpflichtet, das unzulässige Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Zusätzlich werden oft die Erstattung der Anwaltskosten sowie Schadensersatzforderungen geltend gemacht, um den entstandenen finanziellen Schaden auszugleichen.

Was sollten Betroffene tun?

Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung von der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. erhalten haben, ist es wichtig, besonnen zu reagieren und folgende Schritte zu unternehmen. Nehmen Sie die Forderungen in der Abmahnung ernst und reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist angemessen. Dies kann die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sowie die Verhandlung über die geforderten Kosten und Schadensersatzansprüche umfassen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abmahnungen und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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