Urlaub während der Kurzarbeit

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Hallo, heute hier zum bereits 3. Video. Ich freue mich über die zahlreichen Rückmeldungen zum letzten Video und ich möchte einige konkrete Anfragen und Aspekte aufgreifen, die nicht nur einen Einzelfall betreffen, sondern viele Menschen oder Unternehmen betroffen sein können.

  1. Ein Handwerksunternehmen hat angefragt, ob Kurzarbeit denn auch etwas für kleinere Unternehmen sein könne. Diese Anfrage ist deutlich zu bejahen. Kurzarbeit kann, nicht muss, aber eben kann eine für alle Unternehmensgrößen relevante Alternative sein. Natürlich ist immer die konkrete individuelle Situation des Betriebs entscheidend. Bereits die Antwort auf die Frage, ob der Auftragsrückgang vorübergehend ist, kann nur konkret betriebsbezogen gegeben werden.
  2. Eine weitere Frage:

Wie es mit bereits gewährtem Urlaub während der Kurzarbeit?

Gewährter Urlaub bleibt grundsätzlich gewährter Urlaub. Es gibt kein „Sonderwiderrufsrecht“ des Arbeitgebers. Aber natürlich kann einvernehmlich eine andere Regelung getroffen werden.

  1. Ein dritter Punkt: Kurzarbeit und Kündigung. Wenn Kurzarbeit einen nur vorübergehenden Auftragsrückgang bedeutet, wird ein Unternehmen grundsätzlich nicht einerseits Kurzarbeit anmelden und andererseits betriebsbedingt kündigen können.
  2. Und ein letzter Punkt: Leider hat es bereits zahlreiche Fälle gegeben, in denen das Unternehmen, insbesondere Kleinbetriebe, die tatsächlich ja sehr schwierige wirtschaftliche Situation zum Anlass zu nehmen, außerordentlich und fristlos zu kündigen.

Das geht natürlich nicht. Grundsätzlich sind die Kündigungsfristen auch in dieser schwierigen Situation einzuhalten. Ein Unternehmen und auch ein Kleinbetrieb kann also nicht etwa wegen des Auftragseinbruchs außerordentlich und fristlos kündigen.

Da hier die Arbeitsagentur regelmäßig mit einer Sperrfrist reagiert, sollte der Arbeitnehmer unbedingt anwaltliche Hilfe nutzen und zum Arbeitsgericht gehen. Und der Unternehmer sollte mit anwaltlicher Unterstützung einen gangbaren Weg wählen.

Rechtsanwalt 

Jürgen Vogel

Kaiserstr. 91-97

53721 Siegburg


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