Urteil nach Thomas Cook Insolvenz: ZURICH Versicherung muss Kunden kompletten Reisepreis erstatten!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die ZURICH Pauschalreiseversicherung hat bisher durch die KAERA lediglich 26,38 % an die Geschädigten erstattet und behauptet, dass das Geld nicht für alle ausreicht. Nun gibt es gibt es endlich Hoffnung für alle Thomas Cook Geschädigten, die ihr Geld noch nicht vollständig zurück erhalten haben. 

Die Anmeldefrist für die freiwillige "Staatshaftung" ist schon seit einem Jahr abgelaufen. Wir haben daher schon über 50 Klagen gegen die ZURICH eingereicht - und haben nun die ersten zwei Urteile zu unseren Gunsten erhalten.

Urteil Amtsgericht Frankfurt am Main: Reisende bekommen den gesamten Reisepreis zurück

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit zwei Urteilen vom 03.11.2021 die ZURICH Pauschalreiseversicherung zur vollständigen Zahlung verurteilt und den Kunden von Neckermann & Co recht gegeben: Statt 26,38 % muss die ZURICH 100% an unsere Mandanten bezahlen. 

Das Gericht ist ebenfalls der Meinung, dass die ZURICH die Rückholkosten der gestrandeten Urlauber nicht zur Versicherungssumme zählt. Aus diesem Grund ist die Quote zu niedrig und die ZURICH wurde verurteilt die Differenz zum bezahlten Reisepreis zu bezahlen.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es ist aber wohl zu erwarten, dass die ZURICH Versicherung Berufung einlegen wird.

Update vom 04.12.2021: Zwischenzeitlich haben wir in Parallelverfahren Urteile von demselben Amtsgericht erhalten, in denen wir verloren haben. Wir sind auf das Urteil des Landgericht Frankfurts in der nächsten Instanz gespannt.

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Foto(s): Amtsgericht Frankfurt am Main / bearbeitet durch Rechtsanwalt Hufschmid

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