US-Green-Card - Wege zur USA-Einwanderung/Aufenthaltserlaubnis USA - ein Überblick, Teil 1

  • 6 Minuten Lesezeit

A. Einführung

Viele Mandanten kommen zu mir, um ihren Traum von einem Leben in den USA zu verwirklichen. Sie möchten in die USA auswandern, wissen aber nicht, welche US-Visa in Frage kommen könnten. Manche möchten ihre berufliche Karriere vorantreiben, andere ihr Geschäft in den US-Markt ausdehnen oder eine Familie in den USA gründen. Im Folgenden gebe ich einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Beantragung einer US-Green Card. Viele Komponenten beeinflussen, welches US-Visum das richtige ist. Es kommt immer auch darauf an, ob der Antragsteller sich schon legal in den USA aufhält oder die Einwanderung aus dem Ausland erfolgen soll.

Grundsätzlich lassen sich die US-Green-Card-Einwanderungsmöglichkeiten in drei Kategorien aufteilen.

  • Green Card durch Familie
  • Green Card durch Investition
  • Green Card durch Arbeitsaufnahme

Jede dieser Alternativen ist in weitere Untergruppen sog. Präferenzgruppen zugeordnet, d.h. dass je nachdem, welcher Gruppe man angehört, ein Visum entweder sofort oder erst nach einer Wartezeit von bis zu mehreren Jahren beantragt werden kann. Hier kann entscheidungserheblich sein, welche Staatsangehörigkeit man hat, da es bestimmte Landeskontingente gibt. Dies bedeutet, dass z.B. indische oder chinesische Staatsangehörige schon allein aufgrund der Vielzahl der Anträge aus dem eigenen Land länger warten müssen, bis der Visumsantrag bearbeitet wird.

B. Allgemeine Voraussetzungen der US-Visa-Kategorien

1. Einwanderung durch Familie- der US-Bürger als Sponsor

Bestimmte Familienbande werden als besonders schützenswert angesehen und genießen daher einwanderungsrechtlichen Vorrang vor anderen Kategorien.

Familienangehörige von US-Staatsbürgern, wie Ehepartner (nunmehr auch gleichgeschlechtliche), Eltern und Kinder (verheiratet oder unverheiratet) unter 21 Jahren werden als sog. Immediate relatives besonders bevorzugt behandelt. Visa stehen sofort zur Verfügung es gibt keine Quote und das Visumsverfahren kann innerhalb von 3-8 Monaten abgeschlossen sein. Bruder und Schwester, sowie unverheiratete Kinder über 21 Jahren fallen in eine nachgeordnete Kategorie und es gibt dort längere Wartezeiten.

Der US-Bürger wird als der Sponsor bezeichnet und muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bevor er einen Antrag für die o.g. Familienangehörigen einreichen kann.

  • 21 Jahre alt sein und sich in den USA aufhalten (d.h. dort residieren, Lebensmittelpunkt in den USA)
  • Finanzielle Mittel müssen ausreichend sein, um die Familienmitglieder zu unterstützen (bestimmte Mindesteinkunftsgrenzen pro Jahr müssen erzielt werden)

Es existiert auch ein sog. Verlobten-Visum, das überwiegend denselben Vorgaben folgt und es US Bürgern ermöglicht ein US-Visum für Verlobte zu beantragen. Hierzu mehr in weiteren Artikeln.

US-Green Card-Antragsverfahren: Dieses variiert, je nachdem ob sich der US Bürger/der Begünstigte selber in den USA oder im Ausland aufhält.

2. Einwanderung durch Investition: EB-5 Visum

Es ist möglich mit einem sog. Investor-Visum die Green Card zu beantragen.

Hierfür ist je nach Bundesland/Region entweder eine Investition von $500,000 USD oder 1 Mio. USD erforderlich. Befindet sich das Investitionsobjekt (die in Neugründung eines Geschäftes oder im Erwerb eines bestehenden Geschäftes bestehen kann) in einer ländlichen Region oder in Gebieten mit hoher Arbeitslosenquote dann ist eine Investitionssumme von $500.000 USD ausreichend. In naher Zukunft ist zu erwarten, dass sich diese Beträge auf $800.000 USD und $1, 2 Mio USD erhöhen werden. Es wird bei der Beantragung penibel darauf geachtet, dass die Investitionssumme aus legalen Mitteln besteht und es sich hierbei nicht um Schwarzgeld handelt. Der Ursprung des Geldes und alle Überweisungen müssen vorgelegt werden und der Zahlungsweg nachvollziehbar sein. Diese Möglichkeit des US Green Card Erwerbes soll einen Anreiz zur Investition in die USA geben und auch der Schaffung von Arbeitsplätzen dienen. Daher muss das Geschäft bei Antragstellung  das Potential haben, innerhalb von 24 Monaten 10 Vollzeit-Jobs für US-Bürger oder Menschen mit US-Green-Card zu erschaffen.

Zunächst wird eine temporäre Green Card (Aufenthaltserlaubnis USA) erteilt. Nach 24 Monaten kann man einen Antrag auf Permanent Residence (unbefristete Daueraufenthaltserlaubnis) stellen, wenn die weiteren Voraussetzungen wie Arbeitsplatzkreation erfüllt worden sind.

Oftmals scheitert das EB5-Visum an dem Erfordernis der Arbeitsplatzkreation, wenn man bedenkt, dass es sich um 10 Vollzeit- und unbefristete Arbeitsverhältnisse handeln muss.

Auch wenn das Anfangskapital von $500.000 USD vorhanden ist, fehlt es meist an weiteren finanziellen Mittel, um die erforderlichen Löhne zu bezahlen. Um diesem Missstand Herr zu werden, wurde eine besondere Kategorie das Regional Center EB5-Visum geschaffen. Bei dieser Visa-Kategorie investiert der Antragsteller in vorab von der US-Regierung registrierte Großprojekte. Diese Großprojekte erfüllen, die für das EB5-US- Visa aufgestellten allgemeinen Voraussetzungen. Da bei Großprojekten meist 100-1000 Arbeitnehmer beschäftigt werden, wird der Investor als indirekter Arbeitsplatz-Förderer angesehen und muss nicht selbst direkt Angestellte oder Arbeitnehmer beschäftigen. Seine Einlage in eine Gesellschaft, die Teil des registrierten Großobjektes ist, reicht aus. Die erteilte Aufenthaltserlaubnis gilt für den Investor und seine Ehefrau und Kinder.

Es werden jährlich 10,000 Visa vergeben und die Verfahrensdauer beträgt ca. 12-24 Monate.

3. US-Green-Card durch Arbeitsaufnahme: EB1, EB2, EB3

Eine andere Möglichkeit, an die begehrte US-Green Card zu gelangen, ist die Aufnahme einer Beschäftigung. Meist braucht der Antragsteller auch hier einen sog. Sponsor (den Arbeitgeber). Es gibt verschiedene Kategorien der Antragstellung je nachdem welchen Abschluss oder Erfahrung man vorzuweisen hat. Zudem sind gewisse Aufenthaltskategorien für bestimmte Berufsgruppen vorgesehen, bei denen ein Bedarf besteht wie z.B. für Krankenschwestern.

Unterteilen lassen sich die sog. Employment-based Green Cards in verschiedene Gruppen.

a) EB1-Green-Card: Herausragende Persönlichkeiten und Fachkräfte- Outstanding Foreign National- Professor, Researcher:

Diese Kategorie gilt für Antragsteller, die außergewöhnliche Leistungen in der Wissenschaft, Kunst, Erziehung, Sport oder im Business Sektor erbracht und daher nachweisbar nationales oder internationales Ansehen erlangt haben. Auch herausragende Professoren und Forscher, mit mindestens drei Jahren Erfahrung in der Lehre und mit internationaler Anerkennung ihrer Arbeit sowie Führungskräfte/leitende Angestellte der Wirtschaft von multinationalen Gesellschaften und Unternehmen können von Ihrem Unternehmen bzw. von ihrer Universität gesponsert werden.

b) EB2-Green-Card: Außergewöhnliche Fachkräfte – mit mind. US Master Abschluss oder höherwertigem Abschluss, oder Antragsteller mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst oder Business mit einem Job Angebot von einem US-Arbeitgeber – Foreign Professionals with advanced University Degree Master Degree or higher and Foreign National with exceptional ability:

Für diese Kategorie muss ein zweistufiges Verfahren beachtet werden. Zunächst wird das sog. PERM-Verfahren (Arbeitserlaubnisverfahren) in den USA durchlaufen. Es erfolgt eine Vorrangsprüfung für Inländer wie sie auch im deutschen Recht nicht unbekannt ist. In diesem Rahmen wird festgestellt, dass es für diese Position keine gleich qualifizierten US Bürger gibt und dass ein faires Bewerbungsverfahren durchgeführt worden ist. Der Antragsteller muss ein der Erfahrung und Ausbildung angemessenes Gehalt bekommen, welches auch in einem separaten Verfahren zuvor festgesetzt werden muss. Erst nachdem das PERM-Verfahren beendet ist und der Antrag positiv beschieden wurde kann der eigentliche Visumsantrag gestellt werden. Ein Antragsteller der sog. National Interest Waiver (Ausnahme aufgrund Nationalen Interesses) Kategorie bedarf keines Sponsors und muss kein PERM-Verfahren durchlaufen. Dieses US-Visum wird erteilt, wenn eine Visumserteilung für diesen Antragsteller in den nationalen Interessen der USA steht.

c) EB3-Green-Card: Alle anderen Hochschulabsolventen oder ungelernte Arbeiter und Antragsteller mit Ausbildungen – Professionals with University Degree, skilled and unskilled Workers:

Diese Kategorie hat jahrelange Wartezeiten, da nicht zwischen gelernten und ungelernten Arbeitnehmern unterschieden wird. Die Zahl der eingereichten Anträge übersteigt die Zahl an zu vergebenden US-Visa bei weitem. Die Listen werden von Jahr zu Jahr abgearbeitet, aber Antragstellern ist dieser Weg kaum zu empfehlen.

Alle EB US-Visa umfassen auch die Familie (Ehepartner und Kinder) des Antragstellers.

Dieser Artikel sollte nur einen Überblick über mögliche US-Visa geben. Weitere Artikel zu bestimmten US-Green Card Kategorien sind geplant.

Lesen Sie hier den 2. Teil zum Thema: US-Visum: Wege zur USA-Einwanderung - Teil 2 Befristete US-Visa-Investoren-Arbeitsvisa L1,E1,E2, H1B



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