US-Visum - Wege zur USA-Einwanderung - Teil 2 Befristete US-Visa-Investoren-Arbeitsvisa L1,E1,E2, H1B

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Befristete US-Visa – Die sogenannten Investoren- und Start-up- oder Mitarbeiterentsendungs-Arbeits-Visa – L1, E1-E2-H1B

I. Einführung

Neben den schon im ersten Teil dieser Reihe beschriebenen Möglichkeiten sich durch die Beantragung einer US-Green Card in den USA eine Existenz aufzubauen, sollte auch die Kategorie der befristeten US-Visa in Erwägung gezogen werden.

Oftmals besteht zwar der Wunsch in die USA auszuwandern, es fehlt aber an den finanziellen Mitteln, die hohen Investitionssummen von 500.000 bis 1 Mio. US-Dollar aufzubringen.
Hier möchte ich einen Überblick über die US- einwanderungsrechtlichen Möglichkeiten geben

  • US-Visum durch Mitarbeiterentsendung in die USA - L1 Intercompany Transferee Visa
    • US-Visum durch Investition/Geschäftsgründung - E1-E2 Visa-Treaty-Trader-Investor Visa
    • US-Arbeitsvisums als Angestellter/Arbeitnehmer: H1B Visa

1. US-Visum durch Mitarbeiterentsendung in die USA- L1 Intercompany Transferee Visa

Die L1 Visa Kategorie ermöglicht es einem Unternehmen, das eine Muttergesellschaft, Zweigstelle oder Tochterunternehmen in den USA hat, bestimmte Arbeitnehmer/Angestellte aus seinem Heimatland z. B. Deutschland in die USA zu entsenden, um dort legal und befristet eine Beschäftigung auszuüben:

Dieses Visum ist auch als sog. Start-up-Visum geeignet, wenn noch keine Geschäftsstelle in den USA existiert.

L1A Visa Manager oder executive capacity:

Der entsandte Arbeitnehmer/Angestellte muss die Position eines Managers oder Geschäftsführers innehaben

oder

L1B Visa specialized knowledge: eine besondere Fachkraft sein ( specialized knowledge )

Weitere Voraussetzung ist:

Der Arbeitgeber in den USA muss identisch mit dem entsendenden Arbeitgeber im Heimatland sein. Der Angestellte muss innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens ein Jahr Vollzeit bei diesem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.

Vorteil: Vorbereitung für das US-Konsulat relativ überschaubar. Visum wird aber nur auf ein Jahr ausgestellt. Danach sind diverse Nachweise u.a. zur Ertragsfähigkeit zu erbringen damit eine Verlängerung auf 3 Jahre erreicht werden kann – max. bis 7 Jahre verlängerbar – parallel oder später kann Green Card beantragt werden.

2. US-Visum durch Investition/ Geschäftsgründung: E1-E2 Visa

Zu unterscheiden ist zwischen dem E2 Investor Visa-Treaty Investor Visa sog. (US-Visum für beliebige Geschäftszwecke) / E1 Treaty Trader sog. Treaty Trader Visa (US-Visum für den Betrieb eines US-deutschen Handelsgeschäftes in den USA)

Diese Visa- Kategorien können zum Zwecke der Selbständigkeit oder zum Markteintritt durch ein deutsches Unternehmen in den USA genutzt werden.

E1- und E2-Visa ermöglichen dem Investor zusammen mit seiner Familie und minderjährigen Kindern den legalen Aufenthalt in den USA (5 Jahre Visumserteilung mit unbegrenzter Möglichkeit der Verlängerung des legalen Aufenthaltes, solange das Geschäft gewinnbringend betrieben wird). Es sollte ein empfohlenes Kapital von mind. 100,000 US-Dollar existieren (kommt im Einzelnen auf die Geschäftsidee und die Branche an). Ausreichend ist, dass der Investor 50 % der Gesellschaft besitzt. Dadurch gilt das Unternehmen als Deutsch im Sinne des Visumsrechts und der Investor kann daher auch deutsche Staatsangehörige aufgrund seines E2-Visums in die USA als Angestellte holen (Employee-Visum muss extra beantragt werden, geht aber einfacher, wenn schon ein E2-Visum für das Unternehmen existiert)

Vorteile: Visumserteilung auf 5 Jahre – Unbegrenzte Möglichkeit der Verlängerung des legalen Aufenthaltes, solange das Geschäft gewinnbringend betrieben wird – Alle 5 Jahre muss Verlängerung beantragt werden – Parallel kann Green Card beantragt werden.

Nachteile: Umfangreiche Vorbereitung und Nachweise für US- Konsulat – Für neue Unternehmen auch Business Plan zu erstellen.

3. US-Arbeitsvisum als Angestellter/Arbeitnehmer: H1B Visa

Das H1B-Visum ist für ausländische Akademiker und Fachkräfte allg. geeignet, die ein Stellenangebot von einem US-Arbeitgeber in den USA erhalten haben. Typische Beispiele sind hier Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Computerfachleute

Mindestvoraussetzungen der Kandidaten selbst sind:

  1. Eine vierjährige Universitäts- Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation,
  2. das Stellenangebot muss die ortsübliche Gehaltszahlung sog. „prevailing wage“ als Gehalt vorsehen, und
  3. das Stellenangebot muss als Einstellungsvoraussetzung typischerweise als Minimum eine vierjährige Universitäts-Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation erfordern.

Nachteile: Es muss das Labor Certificate Verfahren durchlaufen werden/Vorrangprüfung von US-Arbeitnehmern. Nur eine begrenzte Anzahl von Visa wird in dieser Kategorie pro Jahr vergeben. Mehr Antragsteller existieren. Daher kommt es zu einer Auslosung unter den eingegangenen Bewerbungen. Planung bei den US-Arbeitgebern und Bewerbern kaum möglich.

Für Absolventen eines US-Masterstudiums werden 20.000 Visa mehr zur Verfügung gestellt und auch in den Voraussetzungen gesondert behandelt.



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