US Unternehmen in Zeiten von Corona aus Deutschlad navigieren

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Der Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und deren Geschäftsführung. In Übereinstimmung mit den geltenden Abstandsregelungen haben viele U.S. Bundesstaaten unter anderem im Gesellschaftsrecht Notstandsgesetze und vorübergehende Richtlinien verabschiedet.

Die vorübergehenden Gesetzesänderungen haben insbesondere zum Ziel, die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Gesellschaften während der Kontaktbeschränkungen zu erhalten. 

Der Anstieg der Infektionen in den USA, Reisebeschränkungen und oft der Mangel an qualifiziertem Personal vor Ort machen es derzeit schwierig die U.S. Geschäfte zu regeln. (Wichtig: Seit Ende Juli ist es gewissen Geschäftsreisenden wieder möglich in die USA einzureisen. Bitte lesen Sie hierzu meinen Artikel "Einreise In Die USA Trotz Coronavirus")

Insbesondere liegt die Schwierigkeit in der Kommunikation und Koordination mit Handelspartnern und Kunden in den USA, welche momentan nur virtuell erfolgen kann. Darüberhinaus gestaltet es sich für einige Unternehmen, ohne rechtliche Vertretung in den USA, in Zeiten von Corona schwierig corporate compliance und corporate governance Vorschriften einzuhalten. Wir empfehlen grundsätzlich jedem Unternehmen sich von einem in den USA zugelassenen Anwalt rechtlich begleiten zu lassen, sodass sichergestellt werden kann, dass Dokumente korrekt und fristgerecht bei den zuständigen Behörden eingereicht werden und alle notwendigen Gesetze befolgt werden. 

Falls Ihr Unternehmen ohne Rechtsbeistand ist, sollte daran gedacht werden, dass der Jahresbericht (Annual Report) für das Unternehmen im jeweiligen Bundesstaat eingereicht wird. Die meisten Bundesstaaten hatten hierzu dieses Jahr eine Fristverlängerung gewährt. Die Einreichung des Jahresberichts kann online erfolgen und ist erforderlich um die Firma "aktiv" und in "good standing" zu halten.

Des Weiteren müssen auch sämtliche lokalen, staatlichen und föderalen Lizenzen und Registrierungen erneuert werden. Dies kann meist elektronisch aus dem Ausland erfolgen.

Ein zusätzlicher wichtiger Punkt für Unternehmen, die in der Gesellschaftsform einer “Corporation” organisiert sind, ist die jährliche Gesellschafterversammlung. Falls die Jahresversammlung nicht gehalten wird, kann sich dies negativ auf eine mögliche Haftung der Gesellschafter auswirken. Gesellschafterversammlungen wurden bisher oft persönlich (vor Ort) abgehalten. Je nach Bundesstaat variieren die Vorschriften in Bezug auf Gesellschafterversammlungen. Einige Bundesstaaten haben vorübergehende Vorschriften erlassen, die es Unternehmen ermöglichen, dieses Jahr virtuelle Gesellschafterversammlungen abzuhalten. Virtuelle Versammlungen sind Versammlungen, die ausschließlich über Fernkommunikation oder elektronische Kommunikation abgehalten werden. In einigen Bundesstaaten waren virtuelle Gesellschafterversammlungen bereits vor der COVID-19-Pandemie zulässig, wie z.B. in Florida. Jedoch muss im Einzelfall geprüft werden, wie die maßgeblichen Firmendokumente des Unternehmens (z.B. articles of incorporation und bylaws) mit den Gesetzesänderungen interagieren. Beispielsweise erlauben einige Bundesstaaten in ihren vorübergehenden Vorschriften virtuelle Gesellschafterversammlungen nur dann, wenn die Satzung eines Unternehmens nichts anderes vorsieht. Das heisst, würde eine Satzung eine solche virtuelle Versammlung verbieten, hätte die Satzung Vorrang. 

Es sei zusätzlich darauf hingewiesen, dass auch neue Vorhaben trotz Corona ohne Weiteres umgesetzt werden können. Firmengründungen sind ohne persönliche Anwesenheit in den USA möglich.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und enthält keine Rechtsberatung. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Rechtsberatung benötigen.



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