Voraussetzungen E-2 Visum - Auswandern oder Expandieren in die USA durch Investment

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie möchten in die USA auswandern oder expandieren aber sind sich nicht sicher, welches Visum die richtige Wahl ist? 

Zu Beginn jeglicher US Einwanderungsplanung müssen die individuellen Vorstellungen, Pläne und Ziele des einzelnen Mandanten besprochen und analysiert werden, um zu prüfen, welches Visum im Einzelfall passend ist. In unserer täglichen Praxis beobachten wir, dass das E-2 Visum eines der beliebtesten Investorenvisa für Deutsche ist. Dieses Visum wird häufig von Mandanten gewählt, die entweder eine Tochtergesellschaft in den USA gründen möchten oder sich erstmalig in die Selbstständigkeit wagen und z.B. ein Restaurant oder einen Betrieb im Bereich Tourismus in den USA eröffnen oder kaufen. 

Was ist ein E-2 Visum?

Das E-2 Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum für ausländische Investoren, die in die USA reisen, um ein Unternehmen, in welches sie investiert haben, aufzubauen und zu leiten. Das Unternehmen kann entweder neu gegründet werden oder es kann in ein bereits bestehendes Unternehmen investiert werden. 

Was sind die Voraussetzungen, um dieses Visum zu erhalten?

1. Das E-2 Visum ist nur für Staatsbürger derjenigen Länder verfügbar, die entsprechende bilaterale Verträge mit den Vereinigten Staaten haben. Solche Verträge gibt es mit mehr als 60 Ländern wie z.B.: 

• Deutschland

• Österreich 

• Schweiz

• Polen

• Türkei

• Kosovo 

• Italien

• Frankreich

2. Der Antragsteller muss entweder mindestens 50% der Gesellschaftsanteile am Unternehmen, in das investiert wird, besitzen oder eine bedeutende Führungsposition, die die operative Kontrolle des Unternehmens erlaubt besitzen;

 3. Es ist keine bestimmte Investitionssumme per Gesetz vorgeschrieben, jedoch muss der Investitionsbetrag "substantial" sein und ausreichen, um zu zeigen, dass das Unternehmen mit diesem Betrag erfolgreich sein wird. Bei der Prüfung des Antrags analysiert der Einwanderungsbeauftragte die Verhältnismäßigkeit der Investition in Bezug auf den Wert des Unternehmens. Wenn es sich um ein neu gegründetes Unternehmen handelt, muss die Investitionssumme neben den Gründungskosten auch die Kosten bis zum Zeitpunkt des normalen Geschäftsbeginns abdecken;

4. Die Herkunft des Kapitals muss nachgewiesen werden; zudem muss es sich um legale Mittel handeln;

5. Der Antragsteller muss bestätigen, dass er in sein Heimatland zurückkehren wird, wenn er sein Geschäft in den USA schließt.

Welche Vorteile bietet das E-2 Visum?

Die Hauptvorteile sind unter anderem:

1. Relativ schnelle Bearbeitungszeit für die Erteilung eines Visums; Antragsteller kann das E-2 Visum innerhalb weniger Monate erhalten;

2. Solange das Unternehmen besteht und die Rolle des Investors im Unternehmen bestehen bleibt, kann das Visum unbegrenzt verlängert werden;

3. Möglichkeit auch für die Familie des Investors (Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren) ein Visum zu erhalten;

4. Der Ehepartner des Investors kann in den USA arbeiten oder studieren ohne an das Unternehmen des Investors gebunden zu sein;

5. Möglichkeit für die Kinder des Investors, in den USA zu studieren;

6. Möglichkeit ein Visum für zusätzliche Mitarbeiter aus demselben Herkunftsland zu beantragen.

Wie hat die Investition zu erfolgen?

Neben Geld kann die Investition auch in Form von Vermögenswerten, wie z. B. Maschinen, Inventar und Immobilien, aber auch Lizenzen und Patente erfolgen.

Welche Einschränkungen hat das E-2 Visum?

Das E-2 Visum steht nur Staatsbürgern derjenigen Länder zur Verfügung, die einen entsprechenden bilateralen Vertrag mit den Vereinigten Staaten abgeschlossen haben. Je nach Herkunftsland des Antragstellers wird das E-2 Visum für einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu 5 Jahren ausgestellt. Für deutsche Staatsbürger wird das Visum in der Regel erstmalig für 5 Jahre erteilt. Danach muss das Visum erneuert werden.

Das E-2 Visum kann unbegrenzt verlängert werden kann, solange die Voraussetzungen bei Erneuerung weiterhin gegeben sind, allerdings führt das E-2 Visum nicht zu einer Green Card. 


Das E-2 Visum kann trotz bestehender US Einreisebeschränkungen für Europäer derzeit beantragt werden. Bei Genehmigung wird dem Antragsteller eine NIE (national interest exception) erteilt, welche die Einreise in die USA ermöglicht.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und ist keine Rechtsberatung. Bitte kontaktieren Sie uns, um Ihre persönlichen Einwanderungsmöglichkeiten zu besprechen.




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