valvero Sachwerte GmbH ist insolvent – ein weiterer Anlegerskandal oder eine Insolvenz von vielen?

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Mit Beschluss vom 29.12.2022 hat das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Charlottenburg das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der valvero Sachwerte GmbH angeordnet. Dem Beschluss ging ein Eigenantrag der Schuldnerin voraus.

I. Zu den Fakten

Am 19.10.2019 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: „BaFin“) auf ihrer Homepage unter der Überschrift:


„valvero Sachwerte GmbH: Anhaltspunkte für fehlende Verkaufsprospekte“


die nachfolgende Mitteilung:


Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die valvero Sachwerte GmbH in Deutschland mehrere Vermögensanlagen in Form der valvero „GOLD-LEIHE“ öffentlich anbietet.

Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurden hierfür keine Verkaufsprospekte veröffentlicht.

Auf der Homepage – die inzwischen umfassend überarbeitet wurde hieß es seinerzeit noch:

„Mit der valvero "Gold-Leihe" bekommen Sie für Ihre Edelmetalle 2,75 % bis 4,50 % Zins p.a. Weitere Informationen zur "Gold-Leihe" auf Goldberater.de“ 

Einschlägige Foren berichteten über diese angebotenen „Sachdarlehen“.

II. Was bedeutet vorläufiges Insolvenzverfahren

Der vom Insolvenzgericht vorläufig eingesetzte Insolvenzverwalter erhält einen sogenannten Gutachtenauftrag und wird prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Auf dieser Grundlage wird das Gericht – voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Monate – darüber entscheiden, ob das Verfahren eröffnet wird. Anhaltspunkte, die gegen eine Eröffnung des Verfahrens sprechen sind bislang nicht bekannt. Auch indiziert die Antragstellung durch die Geschäftsführung eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

III. Rechte der Gläubiger

Gläubiger der Gesellschaft sollten in den kommenden Tagen ihre Ansprüche, insbesondere Aus- und Absonderungsrechte prüfen lassen.

Eine Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle ist nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich und sollte unbedingt erfolgen. Unterbleibt eine Forderungsanmeldung, ist es dem Insolvenzverwalter nicht möglich, eine Quote auf die Forderung zu zahlen.

Mit anderen Worten, nur diejenigen Gläubiger, die ihre Rechte geltend machen, werden auch (teil-)befriedigt. Benötigen Sie Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

IV. Zur Person

Seit über vierzehn Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie geprüfter ESUG-Berater (DIAI) und Partner der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, erfolgreich Investoren sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen in- und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

Mehrfach wurden wir zum gemeinsamen Vertreter gewählt. Darüber hinaus habe ich vermehrt Fachvorträge zum Schuldverschreibungsgesetz, den Rechten der Anleihegläubigern sowie der Durchsetzung von deren Rechte gehalten und publiziere fortwährend zu diesen Themen u. a. in Fachzeitschriften.

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u. a. vom Handelsblatt mit den Qualitätssiegeln „Deutschlands Beste Anwälte im Kapitalmarktrecht“ und „Deutschlands Beste Anwälte im Bank- und Finanzrecht“ sowie vom FOCUS als TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: borowski@bbr-law.de

per Telefon: +49 (0)211- 828977 200

oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

Besuchen Sie uns unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de






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