Verbraucherinsolvenz – Privatinsolvenz: Wie hoch sind die Kosten?

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Privatperson oder Verbraucher dürfen erst dann einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen, wenn sie zuvor einen Einigungsversuch mit ihren Gläubigern unternommen haben. Dabei müssen Sie sich durch eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt unterstützen lassen. 

Kostenlose Schuldnerberatungsstellen

In Deutschland gibt es viele Schuldnerberatungsstellen, die kostenlose Beratung und Unterstützung bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung anbieten. Hierbei handelt es sich oft um gemeinnützige Organisationen oder kirchliche Anlaufstellen. 

Da diese Einrichtungen regelmäßig überlastet sind, kann es zu Wartezeiten von mehreren Monaten und zeitlichen Verzögerungen im Ablauf kommen. Wer diese kostbare Zeit nicht verschenken will, kann sich auch an kostenpflichtige Beratungsstellen oder Rechtsanwälte wenden, ohne dass Sie Angst vor den Kosten haben müssen.

Kostenpflichtige Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwälte

Eins vorweg: Rechtsanwälte sind häufig günstiger, obwohl sie eine höhere Qualifikation haben und Sie rechtlich umfassender beraten können. Ich empfehle Ihnen daher, sich im Vorfeld über die Kosten zu erkundigen. 

Die Kosten können frei vereinbart werden und hängen in der Regel von der Anzahl der Gläubiger ab - je mehr Gläubiger, um so höher der Aufwand.    

Hüten Sie sich vor unseriösen Angeboten: Wenn Sie bei lediglich zwei Gläubigern mehr als 600,00 € zahlen sollen, rate ich Ihnen dringend, sich noch bei anderen Anlaufstellen nach den Kosten zu erkundigen. 

Übrigens: Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren dauert in der Regel drei -vier Monate. Damit besteht die Möglichkeit, die Kosten in Raten zu zahlen, was für Sie eine erhebliche Erleichterung bedeutet. 

Beratungshilfe wird auf Grund der kostenlosen Schuldnerberatungsstellen nur noch in wenigen Ausnahmefällen erteilt und nur dann, wenn rechtlich schwierige Fragen zu klären sind. Mit dieser staatlichen Unterstützung sollten Sie daher besser nicht rechnen.

Auch meine Vergütung bestimmt sich nach der Anzahl Ihrer Gläubiger. Sprechen Sie mich einfach darauf an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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