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Vereinfachtes Verfahren zur Erteilung einer Blauen Karte-EU (BlueCard) für Hochqualifizierte

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Seit dem 01.08.2012 haben ausländische Hochschulabsolventen die Möglichkeit, eine Blaue Karte-EU (BlueCard) für einen Daueraufenthalt in Deutschland zu erhalten, wenn sie ein Arbeitsplatzangebot in ihrer Studienrichtung mit einem Bruttojahresgehalt von derzeit 46.400,- EUR vorweisen können. Für Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte liegt die Grenze bei 36.192,- EUR.

In der Vergangenheit musste jedoch häufig vor Erteilung eines entsprechenden Visums die zeitaufwändige Zustimmung der Ausländerbehörde abgewartet werden. Dies hat sich nach einer Änderung der Aufenthaltsverordnung im September 2013 geändert. Ausländer, die in der Vergangenheit noch nie einen Aufenthaltstitel besessen haben, erhalten eine Blauen Karte-EU ohne dass die Botschaft die Zustimmung der Ausländerbehörde einholen muss. Liegen die Erteilungsvoraussetzungen vor, kann eine Blaue Karte-EU von der Botschaft sofort erteilt werden (§ 31 AufenthV). In der Übergangszeit steht allerdings zu erwarten, dass den Botschaften dieses vereinfachte Verfahren noch nicht bekannt ist.

Für Staatsangehörige, die ohne Visum nach Deutschland einreisen können oder die über ein Schengen-Visum verfügen, kann der Antrag auf Erteilung der Blauen Karte-EU auch im Inland bei der Ausländerbehörde gestellt werden, wenn sie während ihres Aufenthaltes in Deutschland eine entsprechende Beschäftigung angeboten bekommen. Da ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung der Blauen Karte-EU besteht, ist die nachträgliche Durchführung des Visumverfahrens dann nicht erforderlich (§ 39 Nr. 3 AufenthV).


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