Verfahren wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Berlin

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Rechtsanwalt Rubinstein erreicht im Verfahren wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Berlin deutliche Reduzierung des geforderten Strafmaßes.

In einem Strafverfahren wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Berlin mit Urteilsverkündung am 16.12.2013 fiel die verhängte Freiheitsstrafe des von Rechtsanwalt Rubinstein vertretenen Mandanten deutlich geringer aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Der Angeklagte wurde zu Beginn seiner Untersuchungshaft von einem anderen Rechtsanwalt vertreten, auf sein ausdrückliches Begehren jedoch übernahm Rechtsanwalt Rubinstein die Verteidigung.

Dem Mandanten wurde zu Last gelegt, einen versuchten Mord unter Anwendung zweier Mordmerkmale begangen zu haben, in Frage stand dabei eine Tatbegehung aus dem niederen Beweggrund der Eifersucht sowie das Merkmal der Heimtücke. Die Staatsanwaltschaft forderte demnach eine Haftstrafe von 9 Jahren und 10 Monaten.

Durch die geschickte Verhandlungstaktik von Rechtsanwalt Rubinstein jedoch ließ das Gericht in seiner Urteilsverkündung das Mordmerkmal des niederen Beweggrundes fallen. Außerdem erreichte Rechtsanwalt Rubinstein die Anwendung des Maßregelvollzugs für seinen Mandanten, dem im Laufe der Gerichtsverhandlung von einem Sachverständigen eine wahnhafte Störung attestiert wurde, die zu einer eingeschränkten Schuldunfähigkeit führt. Dadurch wurde eine deutliche Verkürzung des Strafmaßes erreicht, im Ergebnis wurde die Haftstrafe auf 6 Jahre und 7 Monate, also um mehr als 3 Jahre, reduziert.

Auch legte Rechtsanwalt Rubinstein Revision gegen das Urteil ein, sodass Aussicht darauf besteht, dass auch das zweite Mordmerkmal der Heimtücke vor Gericht fallengelassen und der Strafrahmen des Mandanten auf einen versuchten Totschlag beschränkt wird.


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