Verkehrsberuhigter Bereich, „Spielstraße“, oder: Was ist eigentlich Schrittgeschwindigkeit?

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In verkehrsberuhigten Bereichen (Verkehrszeichen 325.1), umgangssprachlich auch als Spielstraße bezeichnet, gilt Schrittgeschwindigkeit. Doch welche Geschwindigkeit bedeutet das genau? Wer sich mit der Frage beschäftigt, wird feststellen, dass es keinen eindeutig festgelegten Wert gibt. Je nachdem, welches Gerichtsurteil man dazu liest oder welchen Fahrlehrer man fragt, wird man Antworten mit Geschwindigkeitswerten irgendwo zwischen 4 und 15 km/h erhalten. Eine Grundsatzentscheidung, etwa vom Bundesgerichtshof, gibt es nicht.

Meine Mandantin wurde in einem verkehrsberuhigten Bereich mit 34 km/h gemessen. Definitiv zu schnell - nur war unklar, wie viel zu schnell, vor allem, da es erst ab 21 km/h zu viel zu einer Punkteeintragung in Flensburg sowie einem deutlich höheren Bußgeld kommt. Geht man von einer zulässigen Geschwindigkeit von 15 km/h in dem Bereich aus, wäre die Mandantin lediglich 19 km/h zu schnell gewesen. Sowohl die messende Stadt - welche vor Ort mittels Zusatzschildern auf Geschwindigkeiten zwischen 4 und 7 km/h hinweist - als auch das Landesverwaltungsamt im Saarland legten im Bußgeldverfahren 10 km/h und folglich eine Überschreitung um 24 km/h zugrunde, was ein höheres Bußgeld und einen Punkt zur Folge hat.

Geht man von der Geschwindigkeit eines Fußgängers aus, dürften 4 bis 7 km/h dem am nächsten kommen. Dagegen wird eingewandt, dass Fahrradfahrer bei solch niedrigen Geschwindigkeit nicht sicher fahren, da sie ins Schwanken zu geraten können. Auch viele (Automatik-)Fahrzeuge fahren bereits mit Standgas bis zu 13 km/h. Im Saarland dürfen Blitzer in Straßen mit Schrittgeschwindigkeit erst bei 19 km/h auslösen.

Das Amtsgericht St. Ingbert teilte in der Verhandlung meine Ansicht, dass die gegenwärtige Rechtslage für Verkehrsteilnehmer jedenfalls wenig nachvollziehbar ist, da es an einer klaren Definition fehlt. Das Gericht wollte sich nicht auf einen Wert festlegen, sondern es kam zu der "Einigung", dass das festgesetzte Bußgeld von 70 auf 55 Euro reduziert wird. Der eigentlich einzutragende Punkt entfällt dadurch, was Ziel der Mandantin war.

Weitere Informationen finden Sie auf meiner Homepage.

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