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Verkehrsdelikte – Kabinett will heute Ramsauers neues Punktesystem beschließen

  • 3 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]In ihrer heutigen Kabinettssitzung will die Bundesregierung die Reform des bisherigen Punktesystems bei Verkehrsverstößen beschließen. Ein neu einzuführendes Fahreignungsregister soll das über 50 Jahre alte Verkehrszentralregister in Flensburg ablösen. Auf das Punktesystem soll das sogenannte Fahreignungs-Bewertungssystem folgen. Ziele sind laut Verkehrsministerium Vereinfachung, mehr Gerechtigkeit und eine höhere Transparenz.

Nur noch einen, zwei oder drei Punkte - ab acht Punkten wäre der Lappen weg

Erreicht werden soll das durch eine Neueinteilung der Verkehrsverstöße nach ihrem Schweregrad. Für bestimmte Ordnungswidrigkeiten ohne gesetzlich angeordnetes Fahrverbot - sogenannte schwere Verstöße - soll es künftig einen Punkt geben. Kommt ein solches Regelfahrverbot hinzu, gibt es 2 Punkte für diese nun als besonders schwerer Verstoß bezeichneten Taten. Liegt eine Straftat vor, soll es schlussendlich 3 Punkte geben. Zuvor reichte die Skala von 1 bis 7 Punkten. Auch die Tilgungsfristen sollen entsprechend der Einteilung Ordnungswidrigkeit (2,5 statt 2 Jahre), Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot (5 statt 2 Jahre) und Straftat (einheitlich 10 Jahre statt 5 bzw. vereinzelt 10 Jahren) geändert werden. Die Möglichkeit des Punkteabbaus soll entfallen. Im Gegenzug dafür soll jedes Delikt nun einzeln verjähren. Ältere Punkte würden fortan also auch dann verfallen, wenn ein Verkehrssünder zwischenzeitlich ein neues Delikt begangen hat. Fristbeginn dafür wäre der Tag, an dem ein Ordnungswidrigkeitsbescheid rechtskräftig wird bzw. bei Straftaten die Rechtskraft des Urteils oder Strafbefehls. Die geplanten Konsequenzen ab dem Erreichen bestimmter Punktestände lauten: 1 bis 2 Punkte führen zu einer Vormerkung. Zwischen 3 und 5 Punkten folgt eine Ermahnung. Ab 6 und 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung verbunden mit dem Pflichtbesuch eines neu entwickelten Fahreignungsseminars. Zum Führerscheinentzug kommt es letztendlich dann mit 8 Punkten.

Kein Erlass für frühere Verstöße gegen die Verkehrssicherheit

Auf eine Befreiung von „Altlasten" darf nur hoffen, wer keine Punkte wegen einer verkehrssicherheitsrelevanten Tat auf seinem Konto hat. Das heißt, beispielsweise vom Überfahren roter Ampeln, Rasen und Alkoholfahrten herrührende Punkte werden übernommen. Konkret soll dafür folgende Umwandlungstabelle gelten:

Für so viel alte Punkte ...

... gäbe es so viel neue Punkte

1-3

1

4-5

2

6-7

3

8-10

4

11-13

5

14-15

6

16-17

7

18

8

Freuen könnten sich hingegen alle, die Punkte wegen folgender Vergehen erhalten haben:

  • Verstoß gegen Erlaubnispflichten bei der Straßenbenutzung
  • Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot
  • Rechtswidrige Einfahrt in eine Umweltzone
  • Kein Kennzeichen an einem nicht zulassungspflichtigen Fahrzeug geführt
  • Verstöße gegen Saisonkennzeichen sowie Kurzzeitkennzeichen
  • Kennzeichen verdeckt, auch durch durchsichtige Abdeckungen
  • Verstoß gegen eine Fahrtenbuchauflage

Ihre Punkte werden gelöscht. Auch der mit der Reform logischerweise zu aktualisierende Bußgeldkatalog soll für die genannten Taten keine Punkte mehr vorsehen. Bußgelder ab 70 Euro sollen hingegen im neuen Fahreignungsregister erfasst werden.

Neuer Entwurf des Bußgeldkatalogs sieht 2013 höhere Strafen vor

Selbst bei einem Scheitern der Reform sieht der derzeitige Entwurf des Bußgeldkatalogs für 2013 erhöhte Strafen vor. Die Geldbußen für Fahren ohne Winterreifen, ungenügende Kindersicherung, falsche Beleuchtung bei Regen, Nebel oder Schneefall sowie für das Handy am Steuer sollen etwa von 40 auf 70 Euro steigen. Für die unerlaubte Verkehrsteilnahme ohne Umweltplakette in einer Umweltzone soll der bisher dafür anfallende Punkt entfallen. Die Geldbuße würde aber von 40 auf 80 Euro steigen. Auch einfache Vorfahrtverstöße wie Rotlichtverstöße könnten künftig 80 statt 50 Euro kosten.

Inkrafttreten voraussichtlich erst in einem Jahr

Beschließt das Kabinett heute den Gesetzentwurf, müsste als Nächstes der Bundestag und dann der Bundesrat darüber entscheiden. Mit einem Inkrafttreten wird daher voraussichtlich erst Anfang 2014 gerechnet.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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