Verkehrsunfallflucht § 142 StGB

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Oft wird der Tatbestand aus Unwissenheit erfüllt, so z.B. bei Beschädigung eines fremden Fahrzeuges während des Ein- oder Ausparkens.

Es reicht nicht aus, einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Auch reicht es nicht aus, den Unfallort zu verlassen und die nächste Polizeidienststelle aufzusuchen.

Sie verhalten sich gesetzeskonform, wenn Sie eine angemessene Zeit am Unfallort bleiben. Eine genaue Zeitangabe gibt das Gesetz nicht vor. Hier kommt es auf den Einzelfall an. 

Ob der Tatbestand erfüllt ist, hängt davon ab, ob sich der Unfall im öffentlichen Straßenverkehr ereignet hat. Es muss ein nicht ganz unerheblicher Person- oder Sachschaden eingetreten sein. Die objektive Wertgrenze zum bedeutenden Fremdschaden sieht die h.M. bei 1.300,- € bzw. 1.500,- € (LG Wuppertal DAR 2016, 421; LG Braunschweig DAR 2016, 596). Dabei reduziert sich die Schadenhöhe auf durchsetzbare Ansprüche (OLG Hamm, Beschl. v. 6.11.2014 AZ 5 RVs 98/14; OLG Hamm, Beschl. v. 30.9.2010 AZ III-3 RVs 72/10).

Verkehrsunfallflucht kann nur vorsätzlich begangen werden. Der Betroffene muss sich also entfernen in dem Bewusstsein, dass sich ein Unfall mit einem nicht nur bedeutungslosen Fremdschaden ereignet hat, an dem er beteiligt war.

Bei einer Verurteilung hat der Betroffene Ersttäter je nach Schadenhöhe neben einer Geldstrafe mit einem Fahrverbot oder mit der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Anordnung einer Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sowie die Eintragung von 3 Punkten im Verkehrszentralregister zu rechnen.

Mein Rat an Sie als Fachanwältin für Verkehrsrecht

Wegen dieser doch schwerwiegenden Konsequenzen sollten Sie so früh wie möglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache, d.h. keine Angaben, die über die Feststellung Ihrer Personalien hinausgehen. Ihr Schweigen darf im Bußgeldverfahren als auch im Strafverfahren niemals zu Ihren Lasten ausgelegt werden.

Kontaktieren Sie mich direkt nach dem Vorfall, um gemeinsam eine optimale Verteidigungsstrategie zu erarbeiten! 

Tel: 06371/61 90 98 


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