Vermehrt Betrugsopfer im Online-Banking

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Vermehrt Betrugsopfer im Online-Banking

Es gibt vermehrt Geschädigte, die Opfer von Kriminellen im Online-Banking geworden sind. Es handelt sich derzeit insbesondere um Kunden der Postbank, der Sparkassen, der Degussa Bank sowie der Advanzia Bank.

Täter agieren unterschiedlich, jedoch immer professionell

Dabei agieren die Täter in verschiedener Art und Weise, jedoch immer hoch professionell.

Bei Postbank und Advanzia gelingt es den Schädigern, Endgeräte zur Autorisierung zu registrieren, die dann vom Betrugsopfer nicht autorisierte Verfügungen auslösen.

Bei der Degussa Bank wird unter anderem eine Website der Bank verwendet, bei der es sich überhaupt nicht um die richtige Website der Bank handelt sondern um eine täuschend echt hergestellte Fälschung.

Sparkassenkunden werden auch mittels gefälschter Anschreiben zur Preisgabe ihrer geheimen Autorisierungsdaten veranlasst.

Keine grobe Fahrlässigkeit des Betrugsopfers

In der Regel steht dem Kunden zunächst ein Anspruch auf taggleiche Wiedergutschrift zu, § 675 u Satz 2 BGB.

Ein Schadensersatzanspruch der Bank in gleicher Höhe nach § 675 v Abs. 3 Nr. 2 BGB (wegen der Verletzung von Pflichten des Kunden) würde ein grob fahrlässiges Verhalten des Bankkunden voraussetzen. Dies wird man nach unserer Auffassung aber nicht annehmen können, da aufgrund des hochprofessionellen Vorgehens der Täter - wenn überhaupt - von einer leichten Fahrlässigkeit des Kunden auszugehen sein könnte.

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Foto(s): @Pfirrmann

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