Erfolgreiche Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs

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Erfolgreiche Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs

Ein besonders relevantes Tätigkeitsfeld des im Erbrecht spezialisierten Rechtsanwaltes ist die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs.

Hierbei empfiehlt es sich in der Regel, bereits von Beginn an gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1, S. 3 BGB die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses für den pflichtteilsberechtigten Mandanten gegenüber dem oder den Erben entschieden geltend zu machen.

An diesen Anspruch, der sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, sind nämlich keine Voraussetzungen geknüpft, so dass der Erbe zwingend das notarielle Nachlassverzeichnis bei einem Notar in Auftrag geben muss, sofern er hierzu aufgefordert wird. Die Auskunft muss auch den fiktiven Nachlassbestand erfassen, also die ausgleichspflichtigen Zuwendungen, insbesondere die Schenkungen des Erblassers innerhalb seiner letzten zehn Lebensjahre. Die Kosten des notariellen Nachlassverzeichnisses trägt der Erbe.

Der Erbe muss dann - salopp gesagt - einem zur Neutralität gesetzlich verpflichteten Notar "Rede und Antwort stehen" und umfassende Auskünfte zum Bestand des Nachlasses erteilen, die der Notar im Rahmen seiner Möglichkeiten auch überprüfen muss. Am Ende dieses Prozesses beurkundet der Notar das notarielle Nachlassverzeichnis, das auch an den Pflichtteilsberechtigten oder dessen Rechtsanwalt übersandt wird.

Der zunächst geltend gemachte Auskunftsanspruch dient der Vorbereitung des Zahlungsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten und bezweckt die Offenlegung der Berechnungsfaktoren, damit der Pflichtteilsanspruch beziffert werden kann (BGHZ 33, 374).

Sofern Sie uns mit der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs beauftragen möchten oder Fragen zu dieser Thematik haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Michael Ruhnke als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.


Foto(s): @Pfirrmann

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