Verschärfung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG)

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz hat in seiner Fassung vom 11.12.2023 noch einmal deutlich an Schärfe gewonnen. Während der überwiegende Teil des Gesetzes bereits als geltendes Recht zu beachten ist, treten die Regelungen aus den Artikeln 2 Nr. 2, 32 und 33 erst zum 01.01.2025 in Kraft. Und diese Übergangsfrist ist auch notwendig, da die Artikel 2 Nr. 2 sowie Artikel 32 Nr. 2 den in der Praxis gängigen zeitgleichen Abschluss eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrages und eines Restschuldversicherungsvertrages verbieten.

Hierzu werden § 7a Abs. 5 VVG und § 492a BGB neu gefasst.

Der Versicherer darf einen Restschuldversicherungsvertrag, der sich auf einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bezieht, nur dann schließen, wenn der Versicherungsnehmer die Vertragserklärung frühestens eine Woche nach Abschluss des Allgemein- Verbraucherdarlehensvertrags abgegeben hat. Im Falle des Verstoßes gegen diese Verpflichtung ist der Versicherungsvertrag nichtig.

Auch wenn die Rechtskonformität dieser siebentägige „Cooling-Off-Phase“ in Fachkreisen durchaus streitig diskutiert wird, werden Versicherer, Banken, Darlehens- und Versicherungsvermittler nicht umhinkönnen, ihre Verträge und Prozesse vorbereitend anzupassen. Hierbei unterstützt Sie das Team Bank- und Kapitalmarktrecht von WR Legal gerne.

WR Legal ist eine mittelständische Sozietät mit Sitz in Düsseldorf. Eine Vielzahl an in- und ausländischen Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen vertraut auf die Expertise von WR Legal in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Das moderne, flexible und sympathische Team von Persönlichkeiten bietet qualitativ erstklassige Rechtsberatung mit effizienten, maßgeschneiderten, strategisch ausgerichteten Lösungen und dem nötigen Augenmaß für die Bedürfnisse seiner Mandantinnen/Mandanten an


Verschärfung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG)


Foto(s): CL

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt | Fachanwalt Christian Leuchter

Beiträge zum Thema