Versicherer lehnt BU-Rente ab – wer trägt die Kosten von Anwalt, Gericht und Gutachten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Kranke Menschen oder durch einen Unfall erheblich verletzte Menschen, die Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung anmelden wollen, sind hinsichtlich der Kosten einer Ablehnung unsicher.

Was passiert, wenn der Versicherer den Antrag ablehnt?

Es steht ein Schreckgespenst mit den hohen Kosten der Anwälte, des Gerichts und der Gutachter vor der Tür.

Folgende Lösungsmöglichkeiten gibt es:

  • kostenlose Erstberatung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Erfolgshonorar
  • Prozesskostenhilfe

Da es für Versicherungsunternehmen um viel Geld geht, werden die Anträge auf Leistungen auch häufig abgelehnt. Statistische Untersuchungen gehen davon aus, dass etwa ein Drittel aller Anträge auf BU-Leistungen abgelehnt werden.

Möglichst frühzeitig – Erstberatung kostenlos

Die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte bietet im Bereich der BU-Versicherungen eine kostenlose Erstberatung an.

Diese kostenlose und unverbindliche Chance sollten Sie möglichst frühzeitig nutzen, um sich zu informieren. Nach Möglichkeit sollten Sie sich schon melden, wenn Sie krank geworden sind oder einen Unfall erlitten haben und sich gerade damit beschäftigen, einen Antrag beim BU-Versicherer zu stellen.

Hier stellt sich die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen wird oder wie der umfangreiche Fragebogen ausgefüllt werden soll, die der Antragsteller von dem Versicherungsunternehmen zugeschickt bekommt.

Bei einer frühzeitigen Beratung gibt es gute Möglichkeiten, die Chancen auf eine Feststellung der Berufsunfähigkeit zu erhöhen.

Beispielsweise herrscht oft der Irrglaube, dass allein die Schilderung der Krankheit und des Krankheitsbilds ausreicht, um berufsunfähig zu sein und Leistungen zu erhalten. Noch wichtiger ist eine genaue Schilderung der Berufstätigkeit und eine ausführliche Begründung, welche Tätigkeiten Sie aufgrund welcher Krankheits- oder Unfalleinschränkungen nicht mehr vornehmen können.

Das Beste: eine Rechtsschutzversicherung

Umsichtige und professionelle Versicherungsmakler empfehlen gleichzeitig beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Denn es ist bekannt, dass ein Drittel der Anträge auf Berufsunfähigkeitsleistungen von Versicherungsunternehmen abgelehnt werden. Das heißt, es sollte immer gleichzeitig mit einer BU-Versicherung auch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, weil die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung im Falle von tatsächlich eintretender Krankheit oder eines Unfalls 1:3 steht.

Aus Sicht der Kanzlei Dawood Rechtsanwälte macht sich ein Versicherungsmakler, der auf diesen Zusammenhang nicht hinweist, schadensersatzpflichtig.

Reicht auch eine spätere Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt der Ablehnung reicht.

Bei einigen Mandanten herrscht die Fehlvorstellung, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten nur dann übernimmt, wenn sie bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der BU-Versicherung abgeschlossen wurde. Das ist jedoch falsch. Es reicht aus, dass zum Zeitpunkt der Ablehnung der BU-Leistungen eine Rechtsschutzversicherungsvertrag besteht.

Das bedeutet, selbst wenn Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des BU-Vertrages noch keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ist es noch nicht zu spät.

Beachten müssen Sie allerdings, dass Rechtsschutzversicherungsverträge in der Regel Wartezeiten zwischen 3 und 6 Monaten aufweisen. In diesem Zeitraum (direkt nach Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages) werden Versicherungsfälle nicht übernommen.

Unsere kostenlose Erstberatung erstreckt sich auch auf die Abklärung, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eingreift oder ob möglicherweise noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann. Sprechen Sie uns hierzu an!

Keine Rechtsschutzversicherung?

Für den Fall, dass keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und auch keine Rechtsschutzversicherung mehr abgeschlossen werden kann, gibt es unter gewissen Voraussetzungen die Vereinbarung eines Erfolgshonorars. Das macht vor allem vor einer Klage Sinn. In diesem Stadium kann trotz Ablehnung noch durch Verhandlungen mit dem Versicherungsunternehmen ein Anerkennen der Leistungen oder zumindest ein Vergleich abgeschlossen werden.

Auch zu diesem Punkt beraten wir Sie gerne!

Prozesskostenhilfe

Unter Umständen ist bei geringen Einkommensverhältnissen auch Prozesskostenhilfe möglich. Auch hierzu beraten wir Sie gerne!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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