Versicherungen dürfen Kursgewinne behalten

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Müssen Lebensversicherungen ihre Kunden an Kursgewinnen aus Wertpapiergeschäften beteiligen? Seit 2014 nur noch sehr spärlich, heißt: Kunden erhalten am Ende der Vertragslaufzeit weniger Geld als erhofft. Dagegen hat der Bund der Versicherten (BdV) geklagt. Das Düsseldorfer Landesgericht hat die Klage nun zurückgewiesen.

Das LG Düsseldorf (Az.: 9 S 46/16) hatte am 13.7.2017 in zweiter Instanz über die Pflicht der Lebensversicherer zur Auszahlung der Bewertungsreserve an die Versicherten zu entscheiden.

Bewertungsreserven sind sogenannte „Buchgewinne“ der Versicherungsgesellschaften. Sie resultieren hauptsächlich aus der Wertsteigerung von festverzinslichen Papieren wie Staatsanleihen. Die Werte dieser durch die Versicherungen bereits vor Jahren erworbenen Wertpapiere sind während der gegenwärtigen Niedrigzinsphase deutlich gestiegen, sodass die Bewertungsreserven entsprechend hoch ausfallen.

Von dieser Entwicklung profitierten zunächst auch die Versicherten.

Da jedoch die Versicherungen die für die hohen Garantieversprechen notwendigen Renditen kaum noch erwirtschaften können, trat 2014 das Gesetz zur Reform der Lebensversicherung in Kraft. Danach ist die Bewertungsreserve aus festverzinslichen Wertpapieren nur noch in Höhe der gesicherten Garantiezusagen an die Versicherten auszuschütten. Die Garantiezusagen werden jedoch seit Jahren durch die Versicherungen gesenkt.

Im Ergebnis erhält der Kunde am Ende der Laufzeit einer Lebensversicherung deutlich weniger Geld als zunächst in Aussicht gestellt. Weil das Landgericht Düsseldorf diese Praxis nun bestätigt hat und der Versicherungsnehmer einmal mehr schlecht wegkommt, geht der Streit voraussichtlich sehr bald in die nächste Runde.


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