Versicherungsfreie betriebliche Altersversorgung bzw. Unterstützungskasse ohne Versicherung

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1. Derzeitige Problematik

Die Schwierigkeiten der Versicherungswirtschaft durch immer größere Probleme, Garantien halten zu können, negative garantierte Beitragsrenditen und weitgehende Aufgabe einer bislang selbstverständlichen Beitragsgarantie (siehe mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kopfkissen-schlaegt-lebensversicherung-die-zinsen-der-lebensversicherer-sinken-weiter_185328.html) sowie die damit verbundenen zukünftig zunehmenden Arbeitgeberhaftungsfragen (siehe mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/absenkung-der-beitragsgarantien-von-lebensversicherungen-ein-problem-in-der-bav-oder-besser-bav-ohne-versicherung_185347.html) oder die bislang eingetretenen Haftungsfälle und Nachforderungen bei rückgedeckten Unterstützungskasse wie der Allianz (siehe mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rentenanpassung-von-betriebsrenten-und-arbeitgeberhaftung-fuer-rentenanpassung-bei-der-rueckgedeckten-unterstuetzungskasse_185112.html) oder Pensionskassen (siehe Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/koelner-pensionskasse-caritas-pensionskasse-geschaeft-mit-fragwuerdigen-und-unserioesen-empfehlungen_184521.html)
führen dazu, dass mehr und mehr Arbeitgeber diesbezüglich umdenken und nach Alternativen suchen.

Die Coronakrise rückt das Thema Liquidität und deren Bedeutung und Wichtigkeit immer mehr in den Mittelpunkt des unternehmerischen Interesseses. Banken vergeben Darlehen bereits zurückhaltender und zu schlechteren Konditionen. (siehe mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/betriebliche-altersvorsorge-in-zeiten-von-corona_183520.html)

Betriebliche Altersversorgung wird von einer zunehmenden Zahl von Unternehmen als ein Bereich wahrgenommen, der mit Abfluss wichtiger und wertvoller Liquidität verbunden wird und dabei gleichzeitig Haftungspotentiale und Haftungswahrscheinlichkeiten für den Arbeitgeber schafft.

2. Alternativüberlegungen zu versicherungsförmigen Lösungen in der bAV


Ein Unternehmer, der heute für 50 Mitarbeiter monatlich je 150,00 €, also 7.500,00 € monatlich oder 90.000,00 € jährlich an eine Versicherung überweist und parallel Gespräche mit seiner Bank führt, den Kontokorrent aufrecht zu erhalten, neue Darlehen auszureichen oder Tilgungen zu strecken, wird sicherlich irgendwann auf den Gedanken kommen, diese Liquidität im Unternehmen zu lassen. Dies ermöglichst es ihm auch, den Mitarbeitern in der Zusage einen Zins zu gewähren, der für die Mitarbeiter besser und attraktiver ist als der garantierte Zins von Versicherungen, der aktuell laut der Ratingagentur ASSEKURATA bei minus 0,24 % liegt! (siehe mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kopfkissen-schlaegt-lebensversicherung-die-zinsen-der-lebensversicherer-sinken-weiter_185328.html)
Der langfristig niedrige Zins, die lange kalkulierbare Laufzeit der Zusagen, die Sicherheitenfreiheit bei garantiertem Insolvenzschutz für die Mitarbeiter machen den Verbleib der Liquidität im Unternehmen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer attraktiv. Auch Häuser wie Creditreform, die sich traditionell mit der Zahlungsfähigkeit, Krisenfestigkeit und Überlebenswahrscheinlichkeit von Unternehmen beschäftigen, thematisieren immer häufiger die pauschaldotierte Unterstützungskasse als Instrument zur Innenfinanzierung. Unter den Begriffen "creditreform" und "pauschaldotierte" finden sich eine Reihe von Artikeln zu diesem Thema.

3. Umsetzung einer betrieblichen Altersversorgung ohne Versicherung

Zwei Durchführungswege bieten sich hierfür an. Die Direktzusage bzw. Pensionszusage oder die pauschaldotierte Unterstützungskasse (siehe mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-ein-derzeit-wieder-stark-nachgefragter-durchfuehrungsweg_180957.html) . Beide Durchführungswege unterscheiden sich rechtlich allerdings in vielerlei Hinsicht.
Betriebswirtschaftlich ist bei beiden Systemen aber eines gleich: Die Liquidität aus der Entgeltumwandlung bleibt bei einem niedrigen Zins langfristig zur freien Verfügung im Unternehmen. Kapitalzusagen machen dies für den Arbeitgeber kalkulierbar wie jedes Darlehen, für den Mitarbeiter ist alles so transparent wie ein Mitarbeitersparbuch. (siehe mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/problemloesung-durch-bav-arbeitnehmersparbuch-mitarbeitersparbuch-sinnvoll-auch-in-corona-zeiten_184238.html)

Gerne helfe ich Ihne bei derartigen Überlegungen oder zeige Ihnen die konkreten zahlenmäßigen Auswirkungen anhand Ihrer Mitarbeiterdaten.


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Foto(s): AUTHENT

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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