Verträge mit dem Internetportal clever gefunden und was man dagegen tun kann

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Für Schlagzeilen sorgt derzeit Herr Alexander Peters mit seinem Einzelunternehmen deal UP und dem dazugehörigen Internetportal clever gefunden. Vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen und Selbstständige werden telefonisch kontaktiert und es wird zumindest der Eindruck erweckt, man rufe wegen eines Google-Eintrags an, den man gern optimieren möchte.

Tatsächlich aber geht es ausschließlich darum, einen kostenpflichtigen Eintrag auf dem unwichtigen und daher eher nutzlosen Internetportal www.clever-gefunden.com zu vermitteln. So deutlich wird dies während des Telefonats natürlich nicht, was dann im Nachhinein zu einem bösen Erwachen führt. So erhalten die Unternehmer dann wenige Tage später eine Rechnung über einen 3-Jahres-Vertrag für knapp 1.000 €.

Üblicherweise werden durch den Anrufer nach Zustimmung des Angerufenen zumindest Teile des Telefonats aufgezeichnet. Anhand dieses Mitschnitts soll dann später der Vertragsschluss belegt werden. Wir können nur davor warnen, mit den Anrufern überhaupt längere Gespräche zu führen und insbesondere einer Aufzeichnung des Telefonats zuzustimmen, da wir vermuten, dass die Mitschnitte später zusammengesetzt werden, um einen Vertragsschluss belegen zu können.

Sollten Sie bereits eine Rechnung erhalten haben, ist von einer Zahlung abzuraten. Nach unseren bisherigen Erkenntnissen bestehen sehr gute Chancen, im Ergebnis keine Zahlung leisten zu müssen. Seitens clever gefunden wird zwar versucht, etwas Druck zu machen und auf eine Zahlung hinzuwirken, allerdings legt man es offensichtlich nicht auf gerichtliche Verfahren an.

Wichtig ist aber, dass der möglicherweise geschlossene Vertrag sofort widerrufen, wegen arglistiger Täuschung und Irrtums angefochten und vorsorglich gekündigt wird. Es spielt keine Rolle, ob Sie zu den einzelnen Erklärungen (insbesondere dem Widerruf) berechtigt sind. Entscheidend ist, alle in Betracht kommenden Möglichkeiten zu nutzen. Über die rechtliche Zulässigkeit kann dann ein Gericht entscheiden.

Zur Begründung sollte kurz erklärt werden, dass man unter Vorspiegelung falscher Tatsachen angerufen und nicht über alle Umstände informiert wurde. Insbesondere nicht darüber, dass ein kostenpflichtiger Vertrag für ein nutzloses Internetportal abgeschlossen wird. Wäre dies geschehen, hätte man den möglicherweise geschlossenen Vertrag niemals abgeschlossen.

Danach heißt es, von dieser Auffassung nicht abzurücken und hart zu bleiben. Bei der zwischenzeitlich zentral zuständigen Staatsanwaltschaft Moers häufen sich die Strafanzeigen. Die Abteilung Wirtschaftskriminalität ermittelt. Erstatten Sie daher zusätzlich noch Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs.

Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben oder sich bei der Forderungsabwehr unterstützen lassen wollen, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.



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