Vertrag über Internetauftritt mit United Media, wwwe GmbH (Euworweb), Westfalen-Blatt OnlineService (WN Online-Service)

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Nicht zum ersten Mal informieren wir an dieser Stelle über „Vereinbarungen über die Erstellung von Internetauftritten“  von Firmen EuroWeb-Gruppe. Dazu zählen z.B.



  • United-Media
  • wwwe GmbH (Euworweb),
  • Westfalen-Blatt OnlineService oder
  • Madsack
  • PKW.de
  • Ruhrgebietshelden
  • YOURRATE
  • STYLELANE
  • foodiny
  • viscomp online Marketing
  • Vendosys
  • WEBHUNT3R
  • Business Füchse
  • WN Online-Service GmbH & Co. KG
  • LEIPZIGER VOLKSZEITUNG (einer Marke von Madsack Online-Service)
  • Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH



Worum geht es in den Verträgen?


Bei den Verträgen handelt es sich um sogenannte Internet-System-Verträge. Also über die Erstellung einer Homepage. Dabei treten immer wieder unterschiedliche Firmen/Vertragspartner, die oben beispielsweise aufgelistet sind.


Was ist Inhalt des Vertrages?


.Es geht um den Abschluss einer Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes, also über die Erstellung einer Homepage. Die uns bekannten Formulare sind auch alle ähnlich bzw. zum Teil auch identisch aufgebaut.


Es wird dann in der Regel ein Vertrag geschlossen, welcher mit dem Wort „Vereinbarung“ überschrieben ist. Dabei wird auch von Partnerunternehmen gesprochen. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Angabe der Vertragslaufzeit erfolgt dabei jedoch nicht in Ziffern sondern in einem Wort: achtundvierzig. Die Entgelte variieren zwischen 150 und 600 € netto monatlich. Wobei in den letzten Monaten vermehrt bereits in den Vertrag einen Betrag in Höhe von 529 € netto Voreingriff ist.

 Diese ergibt ein Gesamtvolumen von 30.216,48 € brutto. Für das erstellen einer „normalen“ Homepage.


Im unteren Teil finden sich dennoch Angaben zur SCHUFA-Klausel und zum Sepamandant.


Wie komme ich aus dem Vertrag heraus?


Ein Widerrufsrecht besteht leider nicht. Viele Mandanten gehen davon aus, dass ihnen ein Widerrufsrecht bezüglich des Vertrags steht. Dabei verkennen sie jedoch, dass das gesetzliche Widerrufsrecht nur Verbrauchern zusteht. Der vorliegende Vertrag wurde aber mit einem Unternehmen bzw. einen Unternehmer/einer Unternehmerin geschlossen. Somit besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht dieser Verträge.


ABER!

Es gibt andere Möglichkeiten gegen einen solchen Vertrag vorzugehen. Neben der Anfechtung besteht auch die Möglichkeit den Vertrag außerordentlich bzw. ordentlich zu kündigen. Dabei sollte jedoch in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Denn je nach Sachverhalt greifen unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, um sich gegebenenfalls aus dem Vertragsverhältnis lösen zu können.


Da sich dabei um sogenannte Gestaltungsrechte handelt, sollte der Vertragspartner nicht selbst eine entsprechende Anfechtung oder Kündigung erklären. Hierbei gilt es unterschiedliche Besonderheiten zu beachten, die zudem auch jeweils vom Einzelfall und der Situation abhängen.


Wir vertreten bundesweit!


Wenn auch Sie Ihren Vertrag mit wwwe GmbH, Madsack Online-Service GmbH & Co. KG, United Media, WN Online-Service, Westfalen-Blatt o.a. außerordentlich kündigen möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:


  • Tel. 040 5330-8720
  • E-Mail info@haemmerling-legal.de  
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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