Verwaltungsgericht entscheidet gegen AfD-Fraktion

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Friedrich aus Stuttgart informiert:

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Beschluss von heute den Ausschluss der Frau Dana Guth aus der Fraktion der AfD im Göttinger Kreistag für unwirksam erklärt.

Frau Guth war Mitglied der Kreistagsfraktion der AfD. Sie wurde mit Beschluss der Fraktion vom 29. September 2017 aus der Fraktion ausgeschlossen. Hiergegen rief sie das Verwaltungsgericht mit Klage und Eilantrag an. Mit der Klage will sie festgestellt wissen, dass ihr Ausschluss rechtswidrig gewesen ist; mit dem Eilantrag will sie mit sofortiger Wirkung wieder in ihre Rechte und Pflichten als Fraktionsmitglied eingesetzt werden. Dem Eilantrag gab das Gericht heute statt. Die Klage ist weiter anhängig.

Zur Begründung gab das Gericht an, die AfD-Fraktion habe die in ihrer Geschäftsordnung für den Ausschluss von Mitgliedern vorgesehene Fristbestimmung nicht eingehalten. Diese sieht vor, dass zwischen Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds sowie dessen Anhörung und dem Beschluss der Fraktion über den Ausschluss des Mitglieds zwei Tage liegen müssen. Die AfD-Kreistagsfraktion hatte demgegenüber den Ausschluss von Frau Guth noch am Tage der Antragstellung selbst entschieden. Im gerichtlichen Verfahren hat sich die Fraktion nicht geäußert.

Als Folge dieses Beschlusses muss die Antragstellerin von der AfD-Kreistagsfraktion wieder in alle Rechte und Pflichten eines Fraktionsmitglieds eingesetzt werden.

Gegen diesen Beschluss kann die AfD-Fraktion Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Tobias Friedrich

Beiträge zum Thema