VIVA Datenschutz – eine Interessengemeinschaft Datenschutz?

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VIVA Datenschutz – eine Interessengemeinschaft Datenschutz?

VIVA Datenschutz soll die Interessengemeinschaft Datenschutz heißen, die hinter der Abmahnwelle der RAAG Kanzlei,  Wang Yu und Jolanta Januszewski wegen Google Fonts steckt. Die Interessengemeinschaft VIVA Datenschutz ist uns bislang noch nicht untergekommen und es ist höchst zweifelhaft, ob es diese Vertretung tatsächlich gibt oder die VIVA Datenschutz nur hergenommen wird, um der unserer Meinung nach rechtsmissbräuchlichen Abmahnwelle einen seriösen Anstrich zu geben.

Warum VIVA Datenschutz?

In letzter Zeit ist es zu einer massiven Abmahnwelle der RAAG Kanzlei des Dikigoros Kairis gekommen, über die wir hier sehr ausführlich berichtet haben:

RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaos Kairis mahnt Google Fonts ab

Jolanta Januszewski Abmahnung durch RAAG Kanzlei wegen Google Fonts

Omar Taha M Salhin ABMAHNUNG durch RAAG Kanzlei wegen Google Fonts

Hintergrund der Abmahnwelle ist die nicht datenschutzkonforme Einbindung von Google Fonts. Dabei handelt es sich um ein interaktives Schriftenverzeichnis, das von der Google LLC lizenzfrei zur Verfügung gestellt wird. Die Schriften muss ein Websitebetreiber dann nicht auf seinen eigenen Server hochladen. Beim Besuch der Website werden diese Schriften dann über einen Googleserver nachgeladen. Im Gegenzug findet dann aber eine Informationsübertragung an die Google LLC in den USA statt. Das kann dadurch unterbunden werden, dass man die Schriften lokal auf dem eigenen Server speichert und damit die Verbindung zu dem Googleserver trennt.

Die abmahnende Wang Yu ist ausweislich der Ausführungen von Dikigoros Kairis Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz, kurz: VIVA Datenschutz. Angeblich hat sich die VIVA Datenschutz der Verteidigung und Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtlichem Weg verschrieben. Kairis führt aus, dass der VIVA Datenschutz aufgefallen sei, dass unser Mandant auf seiner Website Google Fonts verwendet habe und diese Google Fonts derart installiert seien, dass u.a. die IP-Adresse des Besuchers der Website an Google in den USA weitergeleitet werde. Auf Bitten seiner Mandantschaft als Teil der VIVA Datenschutz, so führt Dikigoros Kairis aus, habe man den Vorgang gesichert, wobei sich die Weiterleitung an Google aus dem Trackingprotokoll ergebe. Schließlich führt Dikigoros Kairis aus, stelle die Weiterleitung der IP-Adresse an Google eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts seiner Mandantin als Teil der VIVA Datenschutz in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts dar, wozu auch das Recht des einzelnen gehöre, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.

Was halten wir von den Ausführungen zum VIVA Datenschutz?

Die Ausführungen zeigen, dass Dikigoros Kairis ein Trittbrettfahrer ist. Seine neuerlichen Ausführungen, die uns per Mail übermittelt wurden, sind fast eins zu eins kopiert von den Abmahnungen des Kilian Lenard, die ebenfalls seit Wochen unzählig oft für Martin Ismail ausgesprochen wurden. Über diese Abmahnwelle haben wir hier sehr ausführlich berichtet:

Abmahnung Kilian Lenard für Martin Ismail wegen Google Fonts

Schon in der ursprünglichen Abmahnung für seine Mandantin als Teil der VIVA Datenschutz hat die RAAG Kanzlei einen Absatz komplett aus der Abmahnung von Rechtsanwalt Lenard übernommen. Nun ist die übermittelte Antwort fast identisch aus der Abmahnung des Kollegen Lenard kopiert. Eine höchst seltsame Vorgehensweise, wenn man schon tausende von gleichlautenden Abmahnungen ausspricht.

Wer ist nun die VIVA Datenschutz?

Die VIVA Datenschutz ist im Internet (Stand 8. Oktober 2022) nicht auffindbar. Und auch uns als Anwälte für IT-Recht mit Schwerpunkt Datenschutzrecht ist diese angebliche Interessengemeinschaft noch nicht untergekommen. Es ist also davon auszugehen, dass es die VIVA Datenschutz gar nicht gibt oder es sich lediglich um ein Feigenblatt handelt, um die von Dikigoros Kairis für seine Mandantin Wang Yu losgetretene Abmahnwelle in irgendeiner Weise zu rechtfertigen. Möglicherweise wird es demnächst eine hastig zusammengeschusterte Website geben, auf der angeblich hehre Datenschutzziele formuliert werden. Unter Umständen wird auch hier hastig die Website der IG Datenschutz kopiert, das wissen wir nicht. Wir meinen aber, dass es sich hier bei den vorliegenden Abmahnungen unter Einbeziehung der VIVA Datenschutz um eine höchst rechtsmissbräuchliche Vorgehensweise handelt, gegen die mit allen Mitteln vorgegangen werden muss. Leider sind die Abmahnungen wegen Google Fonts in letzter Zeit sehr in Mode, es wird sicherlich nicht die letzte Abmahnmasche sein, die aufgrund von Google Fonts losgetreten wird. Zu einfach ist das Auffinden der entsprechenden Seiten mittels Crawlern und das Versenden von Serienbriefen. So wird eine grundsätzlich gute Idee der DSGVO, nämlich die Gewährung und Sicherstellung eines gewissen Datenschutzniveaus mit Füßen getreten und ad absurdum geführt!

Kümmern Sie sich um Ihren Datenschutz!

Die DSGVO hält die Datenschutzbehörden dazu an, Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden. Verantwortliche der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sollten sich also darum kümmern, dass diese Verarbeitung Datenschutzkonform geschieht. Hierzu gehören insbesondere eine rechtssichere Datenschutzerklärung auf der Website und der rechtssichere Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien. Bei der Auslagerung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten an Dritte muss unbedingt sichergestellt werden, dass dies datenschutzkonform geschieht (Auftragsverarbeitung). Unsere Anwältinnen und Anwälte für IT-Recht beraten Sie hierzu.

Was tun gegen VIVA Datenschutz?

Werden Sie auch von der VIVA Datenschutz angegangen? Abmahnungen wegen Google Fonts sollten grundsätzlich ernst genommen werden. Zunächst sollten Betreiber von Websites sicherstellen, dass Google Fonts datenschutzkonform verwendet werden. Das sollte aber ohnehin und unabhängig von der aktuellen Abmahnwelle geschehen. Sodann sollte man sich gegen die Abmahnungen zur Wehr setzen. Je mehr Betroffene zahlen desto länger rollt die Abmahnwelle, da die Kassen von VIVA Datenschutz und Konsorten dadurch gefüllt werden. Weitere Informationen zur VIVA Datenschutz und zu den Abmahnungen der RAAG Kanzlei des Dikigoros Kairis stellen wir unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Kontaktformular, über das Sie uns Ihren Fall schildern und eine Abmahnung hochladen können:

RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis wegen Google Fonts


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Foto(s): DL

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