Vom Hochwasser betroffen - Was muss ich tun, damit die Versicherung zahlt?

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Liebe Betroffene, 


viele in Deutschland sind in der letzten Woche vom Hochwasser betroffen worden. In Teilen kam es zu massiven Verlusten mit verehrenden Ausmaß, einige waren weniger, aber dennoch nicht unerheblich, betroffen. So oder so ist die Lage angespannt und Sie haben sicherlich besseres zu tun als sich nun um Versicherungsleistungen oder Ähnliches zu kümmern.  Das ist verständlich Ein paar Punkte sollten Sie dennoch beachten. 


Dieser Artikel soll Ihnen einen Anhaltspunkt geben was Sie bereits jetzt in dieser Phase der Aufräumarbeiten beachten sollten, um am Ende nicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen einen Anspruch gegen den Versicherer zu verlieren oder nur geringe Leistungen zu erhalten, obwohl Ihnen mehr zugestanden hätte. 


Schäden umgehend melden


Zunächst einmal ist es wichtig und unabdingbar, dass Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung melden. Sollten Sie keine Versicherungsdaten zur Hand haben, sondern nur wissen wo Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, so ist dies kein Problem. Rufen Sie Ihren Versicherer an. Man wird Ihnen hier im Kundenservice meist unbürokratisch helfen und Sie können den Schadenfall melden. In diesem Gespräch sollten Sie eine Schadennummer erhalten. Bitte notieren Sie sich diese irgendwo, wo sie nicht verloren gehen kann, beispielsweise in Ihrem Handy. 


Dokumentation ist alles


Im Rahmen der Aufräumarbeiten wird oft erst das gesamte Ausmaß des Schadens deutlich. Bitte dokumentieren Sie alles, was Sie können mit Fotos. Retten Sie nicht nur Gegenstände, sondern auch Dokumente, die noch zu retten sind. Dies betrifft auch mögliche Rechnungen zu Anschaffungen, die Sie getätigt haben. Ich kann verstehen, wenn Sie gerade das Gefühl haben besseres zu tun zu haben, als Fotos von der Zerstörung zu machen, aber nur so können Sie dokumentieren was Sie an Gegenständen hatten und was wie und in welchem Ausmaß beschädigt wurde. Dies muss der Versicherung im Zweifel nachgewiesen werden. Erstellen Sie also lieber zu viel Fotos als zu wenige, auch, wenn es schwer ist. Entsorgungen sollten erst erfolgen, wenn Sie Rücksprache mit Ihrer Versicherung gehalten haben und diese (schriftlich!) zugestimmt hat. 


Wichtig ist auch den Hochwasserstand zu dokumentieren. Hierzu können Sie diesen entweder markieren und ein Foto erstellen oder aber die Hochwasserlinie, die sich an Ihren Wänden abzeichnet fotographisch festhalten. Bitte dokumentieren Sie auch hier umfassend in den einzelnen Räumlichkeiten und Stockwerken, da hier ebenfalls gilt, lieber zu viel dokumentiert, als zu wenig. 


Ihre Schadensminderungspflicht


Weiterhin sind Sie dazu verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht). Lassen Sie das Wasser also abfließen, wenn dies noch nicht geschehen ist. Schalten Sie Elektrogeräte, die nass geworden sind, nicht einfach an. Dies kann nicht nur lebensgefährlich sein, sondern auch zu weiteren Schäden führen, die die Versicherung sodann ggf. nicht abdeckt, da diese leider durch Ihr Handeln verursacht wurden. Reinigen Sie das Haus und versuchen Sie dieses zu trocknen. Auch hierbei gilt: bitte dokumentieren Sie Ihre Schritte und die Zwischenstände. 


Dasselbe gilt für Ihr Fahrzeug. Lassen Sie das Wasser ablaufen, entfernen Sie lose Teile (wie etwa Fußmatten), damit das Fahrzeug besser trocknen kann, aber starten Sie den Motor nicht, bevor nicht ein Fachmann dieses angeschaut und ggf. die Batterie abgeklemmt hat. Bitte bauen Sie das Fahrzeug auch sonst nicht auseinander. Sollten durch das Starten des Fahrzeugs oder den Ausbau von Teilen weitere Schäden entstehen, kommt die Versicherung auch hierfür in der Regel nicht auf, da sie hierzu nicht verpflichtet ist. 


All dies ist nur ein grober erster Überblick, um Ihnen schnell und unbürokratisch erste Hilfe zur Selbsthilfe an die Hand zu geben. Im Einzelfall würde ich Ihnen dazu raten einen Anwalt zu kontaktieren, um hier genaue Informationen zum Vorgehen in Ihrer Situation zu erhalten. Der Anwalt kann Sie auch dabei unterstützen rauszufinden welche Versicherung hier für Sie greift (Elementarversicherung, Gebäudeversicherung, Kaskoversicherung, Hochwasserversicherung, etc.) und unterstützt Sie ebenfalls bei der Geltendmachung des Schadens, aber auch bei der Abwehr unberechtigter Kürzungen durch den Versicherer. 


Für Fragen und eine kostenlose Erstberatung stehe ich Ihnen auch in diesem Bereich gerne jederzeit zur Verfügung. 


Ein letzter Tipp: Gerade in dieser besonderen Situation haben viele von uns Anwälten die Möglichkeit eröffnet ein kostenloses Erstberatungsgespräch zu führen, um Ihnen zu helfen. Dies trifft aber nicht auf alle Kolleg*innen zu. Erfragen Sie dies bitte vorab. Ich biete Ihnen dies aber gerne an.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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