Vorfälligkeitsentschädigung sparen / Zinsen senken!

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Für alle Baufinanzierungsverträge (Hypothekendarlehen), die nicht älter sind als zwölf Jahre (Stichtag ist der 1.11.2002), gilt, dass vor Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ein sachkundiger Rechtsanwalt konsultiert werden sollte.

Der Bundesgerichtshof hat nämlich in einer Reihe von Urteilen sehr hohe Anforderungen an die Widerrufsbelehrung für diese Finanzierungsverträge gestellt.

Ein Verstoß gegen die Regelungen zur Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass die an sich nur 14 Tage geltende Widerrufsfrist gar nicht zu laufen beginnt.

Daraus folgt, dass auch noch nach vielen Jahren (also bis heute) unter Umständen und mit großer Wahrscheinlichkeit die Verträge widerrufen werden können.

Daraus folgt ferner, dass die Verträge rückabgewickelt werden und eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht mehr zu zahlen ist. Dies gilt nicht nur für den Fall eines Verkaufs des Objektes, sondern auch für alle diejenigen, die in der heutigen Niedrigzinsphase einfach nur die Gunst der Stunde nutzen und zu wesentlich besseren Zinskonditionen weiter finanzieren möchten.

Dies setzt natürlich voraus, dass man einen neuen Baufinanzierer gefunden hat.

In einigen Fällen ist es mir aber auch gelungen, allein mit der Drohung des Widerrufs des Kreditvertrages bessere Konditionen für den Abschluss eines Anschlussvertrages bei derselben Bank zu erzielen.

Die Verbraucherzentrale in Hamburg hat eine Statistik über die von ihr untersuchten Fälle veröffentlicht und festgestellt, dass im Regelfall drei Viertel aller Verträge (75 %) problemlos widerrufbar waren.

Wenn Sie also aktuell noch einen Immobilienkredit aus den Jahren 2003-2009 bedienen müssen, dann ist die Chance überdurchschnittlich groß, dass Sie – allein durch das Tätigwerden – Ihre monatliche Belastung erheblich reduzieren.

Ich bin gerne bereit, Ihre Verträge gegen ein bescheidenes Pauschalhonorar einer kurzfristigen Überprüfung zu unterziehen; gratis prüfe ich dann auch noch, ob gegebenenfalls eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig sein könnte.

Ich biete Ihnen also an, durch einen einfachen Telefonanruf gegebenenfalls viel Geld zu sparen:

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Martin Lauppe-Assmann

Sozietät Lauppe & Hasskamp


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